Hallo liebe Community, es geht, wieder einmal, um das Thema Kurzarbeit. Diese muss ich jetzt im November erstmals abrechnen und Fragen über Fragen. Nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit kann ich die Kurzarbeit nur für den aktuellen Monat abrechnen, was ja auch Sinn macht, dass heißt, dass ich den Antrag auf Kurzarbeitergeld auch erst am 01. Dezember schicken könnte. Jetzt müssen aber die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung den Sozialversicherungsträgern, Fallbeispiel November, bereits am 24.11.2025 übermittelt werden. Wir sind ein Handwerksbetrieb, wir können die Kurzarbeit nur von Woche zu Woche planen und müssen natürlich flexibel sein was die Mitarbeiter in Produktion und Verpackung angeht. Bis zum 23.11.2025 weiß ich fix welche/r Mitarbeiter/in wieviel Stunden in Kurzarbeit gewesen sind. Für die KW 48 kann ich aber nur die "geplanten" Stunden erfassen und weiß die tatsächlichen Kurzarbeit Stunden für diese Woche erst am 27.11.2025, für Freitage haben wir derzeit keine Kurzarbeit geplant. Wie kann ich hier vorgehen, bzw. wie funktioniert eine Wiederabrechnung in LODAS? Ist es richtig, dass wenn ich am 01.12.2025 eine Wiederabrechnung für den Monat November senden will, ich in den Bewegungsdaten, Erfassungstabellen nichts verändern darf und z.Bsp. eine Änderung der Stunden in Kurzarbeit dies über "Nachberechnung Standard" erfassen muss. Bspw. habe ich für einen Mitarbeiter mit der November-Abrechnung 37,5 Stunden Kurzarbeit erfasst, er aber nur 35,0 Stunden Kurzarbeit hatte, dann erfasse ich das über "Nachberechnung Standard" für 11/2025 ./. 2,00 / BS 1 / LA 410. Ist das richtig so? Und wie läuft das mit allen anderen Auswertungen, werden die dann nur anhand der Eingaben über die Nachberechnung neu berechnet? Ich hatte bei der Agentur für Arbeit nachgefragt, ob die letzte Woche Kurzarbeit November im Dezember abrechnen kann und das dann monatlich in dem Ablauf, also letzte Woche Dezember im Januar, letzte Woche Januar im Februar usw. Das wurde mir ganz klar verneint und natürlich will ich, dass alles seine Richtigkeit hat weil die Kurzarbeit im Nachgang von der Agentur für Arbeit überprüft wird. Und wir arbeiten wirklich noch mit Stechuhr 🙂 Ich hoffe ich konnte meine Problematik, vor allem, verständlich formulieren und hoffe auch hilfreiche Tipps und Unterstützung. Merci und LG MGMeike
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