@lohnexperte schrieb: Und neben der Frage, warum die Aufstockung auf Vollmonate bei Kug in Teilmonaten erforderlich ist, Weil festgelegt ist, dass die Berechnung immer, also auch bei einem Teillohnzeitraum, auf Basis von vollen Monaten erfolgen muss. Hinweise zum Antragsverfahren Punkt 10.1.4 Diese Aufstockung auf den vollen Monat sollte aber, meiner Meinung nach, nicht Teil der Arbeitsbescheinigung sein, da es ja nur zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes dient. Das fiktive Brutto in der Arbeitsbescheinigung ist doch das av-pflichtige Entgelt, dass ohne Kurzarbeit oder andere Sonderregeln angefallen wäre. Da kann man ja nicht auf den vollen Monat hochrechnen, wenn es durch Krankengeld keine av-pflichtigen Zeiten gab. Ich würde erwarten, dass als fiktives Brutto das Arbeitsentgelt bescheinigt wird, das für den Monat abzüglich des Krankengeldzeitraums angefallen wäre, als hätte es kein KUG gegeben.
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