Hallo, es wurde ein AN im System angelegt. Es soll aber erst im Sept. abgerechnet werden, es lässt sich aber nicht verschieben und stattdessen erhalte ich die Meldung, dass das Feld „Gültig ab“ kleiner sein muss (oder eine ähnliche Fehlermeldung).
Mache ich hier etwas falsch oder muss ich dabei etwas Besonderes beachten?
Moin,
Sie müssen die Gültigkeit nicht verschieben. Ändern Sie einfach das Eintrittsdatum auf September - und alles ist gut.
Sie erhalten dann bei den Abrechnungen bis 08/2026 den Hinweis, dass für diesen AN kein Eintrittsdatum im aktuellen Monat vorliegt - eine Abrechnung erfolgt aber nicht.
Die erste Abrechnung erfolgt dann für 09/2026.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo, leider wurde der Mitarbeiter im elstam angemeldet obwohl das Eintrittsdatum rausgeholt wurde. Bei Hauptarbeitgeber wo der Mitarbeiter aktuell beschäftigt ist ist sie jetzt als Nebenarbeitgeber 🫤
wie kann man das rücksbwickeln?
vg
Erstell eine Abmeldung zum Anmeldungstag.
Der andere AG, muss dann selbst neu anmelden zum Tag nach deinem Abmeldetag.