Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall und bin mir bei der korrekten SV-Meldung bzw. der Umsetzung nicht ganz sicher:
Ein Mitarbeiter ist bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig. Krankengeld wurde bis zum 18.08.2026 bezogen.
Zum 18.09.2026 sollen wir ihn mit Grund 34 (laut Krankenkasse) abmelden. Bei der Nachfrage beim Mitarbeiter stellte sich nun heraus, dass er zusätzlich Arbeitslosengeld beantragt hat.
Zum 01.05.2027 geht der Mitarbeiter dann ohnehin in die volle Altersrente.
Meine Frage wäre nun:
Welche Meldungen müssen zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Meldegrund abgegeben werden?
In den "Fehlzeiten"
Ende: 18.08.2026 Krankengeldbezug
19.08.2026 - 18.09.20260 "Aussteuerung" ??? ODER "Ende Bezug Krankengeld - Beginn Bezug Arbeitslosengeld" ???
19.09.2026 - 30.04.2027: "Bezug Arbeitslosengeld"
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
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Bearbeitet durch @Sabrina_Simmerlein
Da die KK vom Arbeitslosengeld wohl nichts weiß, möchte sie den Grund 34 gemeldet haben, also Aussteuerung.
Arbeitslosengeld erzeugt aber eine Abmeldung mit Grund 30, den du dann melden musst.
Also in den Fehlzeiten (bei LODAS)
xx.xx.2025 18.08.2026 Krankengeld
19.08.2026 30.04.2027 Ende Bezug Krankengeld - Beginn Bezug Arbeitslosengeld
Zum 18.8.26 wird denn mit Grund 30 abgemeldet.
Ich würde nochmal mit der KK sprechen.
Super.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung 🙂