Also wir führen im DMS jeweils eine Personalakte, da wir sowieso digitalisiert haben. Eine Pflicht, die DATEV Personalakte zu nutzen, erkenne ich (noch) nicht?! Es heißt ja bisher nur, dass es digital vorgehalten werden bzw. zur Prüfung vorgelegt werden muss. Da wiederum macht ja eine digitale Personalakte Sinn. Unterlagen mit Unterschriftserfordernis können ohne Signatur bleiben, so lange das Original aufbewahrt wird. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Dokumente zur BP irgendwann mal mit der euBP übermittelt werden müssen, genau so wie FIBU Daten. Wenn ich mich richtig erinnere, ist der Vorteil bei der DATEV Personalakte, dass die Dateien beim Export schon so bezeichnet werden, wie es lt. BVV vorgeschrieben ist. Dann müsste man nicht selbst alles texten. Ich würde mir aber natürlich wünschen, dass mehr Mandanten die digitale Zusammenarbeit mit angehen.
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