Hallo Zusammen,
zum 01.01.2026 findet bei uns ein Betriebsübergang nach §613 a BGB statt.
Ich bin bereits wie folgt vorgegangen:
unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume die Austrittsdaten hinterlegt und zusätzlich im Feld Besonderheiten bei Austritt die Auswahl Austritt wegen organisatorischen Gründen / Betriebsübergang eingetragen.
Muss ich jetzt noch etwas tun? Muss im Feld Kündigung/Entlassung unter Beschäftigung etwas angegeben werden? Weil eigentlich werden die Arbeitsverhältnisse 1 zu 1 übernommen.
Wird hier eine Meldung bei Austritt erstellt?
Ich danke im Voraus!
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
In unserem Hilfe-Dokument: Mandanten in LODAS zusammenlegen finden Sie alle wichtigen Informationen für das Zusammenlegen von Mandanten in LODAS.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, welcher DEÜV-Meldegrund erforderlich ist.
Ich bin der Meinung, dass es genügt, wenn "ganz normal" Austritt und dann Eintritt abgerechnet wird. Alles andere ist ja nur arbeitsrechtlich zu beachten, falls jemand nicht zugestimmt hat... Bzw. der abgebende Betrieb muss dann ggf. überall abgemeldet werden (KK, BG, FA...)
Das Feld Austritt wegen organisatorischen Gründen / Betriebsübergang dient nur statistischen Zwecken.