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Übernahme privater Benzinkosten durch Arbeitgeber = Sachbezug?

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letzte Antwort am 19.12.2025 11:05:31 von rschoepe
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mztfb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
10802 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ein Mandant hat einem Arbeitnehmer eine Tankkarte, welche über die Firma abgerechnet wurde, für die Bezahlung von Benzinkosten für seinen privaten PKW (also kein Firmenwagen!) überlassen. Über diesen Vorgang haben wir erst jetzt Kenntnis erhalten, seit erhalt der Tankkarte hat er für 3.244,45 € brutto getankt.

 

Ist es zulässig, das als Sachbezug mit dem Bruttowert 3.244,45 € über die Lohnabrechnung zu versteuern / verbeitragen? Bin mir da gerade etwas unsicher.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 11
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Hallo,


leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 11
10690 Mal angesehen

Meinem Verständnis nach müssten die jeweiligen Betankungen in jedem der Entstehungsmonate erfasst werden (eigentlich als Nettolohnhochrechnung) da ja sonst bei Erfassung des Gesamtbetrages leicht die BBMG überschritten werden kann, was mit Sicherheit ein Prüfungsergebnis nach sich zieht.

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 4 von 11
10686 Mal angesehen

Die Frage ist über welchen Zeitraum ?

 

Was ist zwischen AG und AN vereinbart ? Tankgutschein ? wenn ja in welcher Höhe monatlich. 

 

ERst wenn diese Infos da sind kann Ihnen hier geholfen werden.  

 

Zuständig wäre für die Info ihr Steuerberater. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
SAC86
Beginner
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Nachricht 5 von 11
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

ich wurde kürzlich wegen übermäßiger Nutzung der Tankkarte fristlos gekündigt.

2 Tage zuvor habe ich eine Abmahnung wegen anderen Begründungen erhalten.

 

zur Sache der Tankkarte,

ich habe die Tankkarte von meinem Chef bekommen da ich 45km einfach von der Arbeitsstelle entfernt wohne.

der Chef ist auch ein guter Bekannter gewesen mit sehr freundschaftlichen Umgang miteinander.

 

zur Nutzung der Tankkarte gab es keinerlei Absprachen oder Begrenzungen.

vielmehr hieß es: ,,um dir keinen Nachteil aufgrund der Distanz kannst die Tankkarte nehmen.

 

so habe ich seit dem 01.07 die Karte genutzt, und bin noch nie wirtschaftlich (auch ohne Tankkarte) gefahren. 
so kamen seit 01.07 

Beträge zwischen 300-500 Euro im Monat zusammen. 

ca. 2000 Kilometer monatlich bei ca 15l Durchschnitt. Ich denke dass es aufgrund meiner sehr zügigen Fahrweise eher 20l a 100 km auf der Autobahn waren. 

Ich wurde nie ermahnt oder darauf eingesprochen.

 

Ist die fristlose Kündigung hier überhaupt rechtens?

es waren ja 7 Monate mit solch hohem Spritverbrauch.

 

ich denke dass der Verbrauch der Tankkarte nur ein Vorwand war mich der Firma zu entledigen. Da ich 2 Tage vor der fristlosen Kündigung ja eine Abmahnung wegen anderer Gründe bekommen habe.


wissen sie Rat? 

 

vg 

S.-A. Coester

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

dies ist eine Angelegenheit, die sich nicht über ein Forum lösen lässt, da hier Einblick in die Unterlagen notwendig werden wird.

 

Sie sollten daher hierzu einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Bitte beachten Sie, dass hier für eine ggf. notwendige Kündigungsschutzklage Fristen beachtet werden müssen, so dass Sie den Kontakt zum Anwalt möglichst kurzfristig herstellen sollten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

rschoepe
Experte
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Ich hol das Thema mal hoch, weil ich gerade so einen Fall hier liegen habe.

 

Mitarbeiterin hatte bislang einen Firmenwagen, hat diesen im April zurück gegeben, weil er an anderer Stelle benötigt wurde. Zum Ausgleich hat sie eine Firmen-Tankkarte (für ihren Privatwagen) bekommen, das hat in der Fibu aber erst im Oktober überhaupt mal Fragen ausgelöst. Die halbmonatlichen Rechnungen liegen zwischen 80 und 440 Euro (da ist sie anscheinend in Urlaub gefahren) und sollen jetzt "möglichst günstig" versteuert werden.

Eine Vereinbarung über die Nutzung der Karte gibt es natürlich nicht …

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t_r_
Allwissender
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Tja, das ist dann wohl Barlohn. Was soll man dazu sonst sagen, der Firmen-PKW hätte ja auch versteuert werden müssen. Natürlich können noch die 30Cent pro Kilometer auf Auswärtstätigkeiten Berücksichtigung finden und die 30Cebt pro Entfernungskilometer für Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitstätte. Bei Auswärtstätigkeiten könnte man ggf. noch darüber nachdenken, ob man die Verpflegungsmehraufwendungen verdoppelt und pauschal versteuert.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 9 von 11
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Fun fact: die Mitarbeiterin und ihr Mann (der ebenfalls dort arbeitet) teilen sich den Wagen. Unser Vorschlag war daher, den beiden jeweils einen 50-Euro-Tankgutschein zu geben und die betrieblichen Fahrtkosten nach Aufzeichnung zu erstatten. Kommt ungefähr aufs Gleiche raus und lässt sich gut abrechnen.

Wollte der Mandant aber nicht, stattdessen hat er eine Vereinbarung nachgereicht(!), dass der AG die Tankkosten sowie die darauf anfallenden Steuer und AN-SV übernimmt. Das hat die bis jetzt angefallenen Kosten mal eben von 1500 auf 2500 Euro erhöht, aber wenn er meint …

Und die Kollegin könnte natürlich kotzen, weil sie das ja immer nachberechnen muss, wenn die Rechnungen dann in der Fibu sind.

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t_r_
Allwissender
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Wow, die Mitarbeiter müssen aber wichtig sein, oder? Familie?

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rschoepe
Experte
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Familie nicht, aber sie ist mehr oder weniger die komplette Verwaltung des Unternehmens (bzw. genau genommen sind's sogar drei). Aber es hätte ja trotzdem genug Wege gegeben, das ohne solche Zusatzkosten abzurechnen. Erholungsbeihilfe usw.

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letzte Antwort am 19.12.2025 11:05:31 von rschoepe
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