Sehr geehrte Datev Community, zum 03.08.2026 fusionieren zwei Unternehmen. Das kleinere Unternehmen mit ca. 15 Mitarbeitern bleibt bestehen, die Betriebsnummer bleibt ebenfalls bestehen. Das größere Unternehmen mit ca. 180 Mitarbeitern wird auf dieses Unternehmen verschmolzen. Bei den zu übernehmenden Mitarbeitern bestehen viele Abrechnungsbesonderheiten, z. B. Firmen-PKW, E-Bikes, Kindergartenzuschüsse, Entgeltumwandlungen, Pfändungen, Darlehen usw. Meine Fragen: Gibt es in DATEV Lohn und Gehalt eine Möglichkeit, die Mitarbeiter inkl. Stammdaten und Abrechnungsbesonderheiten aus dem bisherigen Mandanten zu übernehmen/importieren? Welche Daten bzw. Änderungen müssen danach noch manuell gepflegt oder angestoßen werden? Darf ich die Mitarbeiter im bisherigen Mandanten bereits zum 31.07.2026 abmelden, um eine saubere Monatsabgrenzung zu haben, oder muss die Ab-/Anmeldung zwingend zum 03.08.2026 erfolgen? Ist es korrekt, dass die bestehende U1-Pflicht des kleineren Unternehmens trotz des Sprungs auf ca. 195 Mitarbeiter im laufenden Jahr bestehen bleibt und erst für das Folgejahr neu beurteilt wird? Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungen und Hinweise. Mit freundlichen Grüßen, Jasmin
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