Das Problem ist hier mal wieder die komplett vergeigte Umsetzung einer für sich gesehenen guten Idee. Grundsätzlich bin ich für den medienbruchfreien Austausch. Wenn dieser aber so gestaltet wird wie der Komplex eAU, bringt der ganze Bums überhaupt keinen Mehrwert, sorgt für Mehrarbeit und Frust. Es wurde hier mit zu vielen Köchen mit unterschiedlichen Geschmäckern an einem Brei herumgekocht. Alleine dieser Thread inkl. Links auf verschiedene Rechtsgrundlagen zeigt doch schon, wo die Crux liegt: - Wieso dürfen sich Ärzte aussuchen, ob sie an einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren teilnehmen oder nicht? (Wenn die das können, warum kann dann DATEV nicht ebenso agieren und bei offensichtlichem Mumpitz einfach mal sagen: Nö, machen wir nicht und ihr werdet ja sehen, wenn keine Daten aus Millionen monatlichen Abrechnungen vorliegen. Wäre Erpressung ... aha ... was machen dann die Ärzte? Es kann trotzdem gehen: Dies beweist der ganze Hickhack um die TI-Konnektoren der Gematik, welche anfangs für teures Geld ausgetauscht werden sollten, bis dann der CCC kam und nachgewiesen hat, dass ein Softwareupdate einen Großteil "retten" kann.) - Wieso gibt es keine Sanktionen seitens der KVÄen? Herr Gassen, wo sind Sie denn? Ach so, Ihnen wird ja immer noch übelgenommen, den Ärzten ungefragt die COVID-Impfungen aufgedrückt zu haben, da sind Jubelschreie über ein neues Verfahren eher weniger zu erwarten. (Und da ist ja noch die Konnektoren-Geschichte s.o.) - Weshalb hat man keine Verknüpfung von Betriebsnummern und den diesen abgerechneten Versicherungsnummern vorgeschrieben und implementiert? Darüber wäre eine Push-Option seitens der KKen möglich, es würden ohnehin bekannte Daten genutzt. Die Weiterverarbeitung läge dann zwar immer noch beim AG/der lohnabrechenden Stelle, aber diese Rückmeldedaten könnten analog zu den BG-Daten erfolgen. Und komme mir niemand mit Datenschutz ... wie geschrieben handelt es sich um bereits vorliegende Daten. - Warum wird seitens der Krankenkassen (und leider auch der DATEV) suggeriert, dass wir hier einem Zwang zur Durchführung unterliegen, wo es sich doch in der Realität um eine fakultative Veranstaltung handelt? Offenkundig darf sich hier jeder 'Verfahrensbeteiligte' (außer natürlich DATEV) irgendetwas aussuchen, wie auf einem Kindergeburtstag. Die Krankenkassen sehen dies als Vorbereitung darauf an, einfacher (=maschinell) die AAG-/KG-Anträge abzuarbeiten. Deshalb greifen sie schon jetzt die AG/Lohnabrechner an, wie @t_r_ bereits schrieb: Keine eAU, keine Erstattung. Leider wird es aber in Zukunft genau darauf hinauslaufen, dass keine Leistungen gewährt werden, wenn keine elektronische Daten vorliegen. Und der Lohnabrechner muss dann diese Daten mit den per Mail/Telefon mitgeteilten Daten vergleichen und evtl. Abweichungen zeitintensiv auf den Grund gehen. Warum üben dann die Krankenkassen keinen Druck aus? Weil sie es können. Denn von ihnen werden ja Leistungen gefordert und wer etwas will, 'muss erstmal liefern'. - Warum gibt es keine Möglichkeit, die eAU-Abfrage als Erst- bzw. Folgebescheinigung anzulegen? Gerade in diesen Fällen, wo bis Freitag krankgeschrieben wird und der AN am Montag verlängert, geraten wir wieder in die seit Jahrzehnten bekannte Falle: Manche KKen sehen diese Situation als zusammenhängenden Zeitraum, manche nehmen die Wochenende-Tage aus der Berechnung heraus. Da regelmäßig nach SV-Tagen (30 bei Durchschnittsberechnungen, tatsächliche Kalendertage bei KG, AlG), können 4 Wochenenden mit 8 Tagen in manchen Konstellationen ziemliche Unterschiede ausmachen. --- +++ --- Zu diesem Thema gäbe es noch viel zu schreiben, aber es macht mich mittlerweile müde. Wie auch das leidige Thema Betriebsdatenservice. Der Lohnabrechner wird per DATEV-Hinweis permanent darauf hingewiesen, dass Meldungen außerhalb der vorgeschriebenen Fristen sanktioniert wird; man erfüllt also seine Pflichten und erfasst die Änderungen zeitnah in den Stammdaten und trotzdem werden Ankündigungen einer Kug-Prüfung an die alte Firmenadresse geschickt, ruft der Prüfdienst der DRV regelmäßig an, um Daten abzuprüfen usw. usf. Auch wieder ein Beispiel, dass in diesem Land von einer Digitalisierung keine Rede sein kann. --- +++ --- Ich habe für mich beschlossen, bei der bEA-Übermittlung keinen Puls zu bekommen und keine Übermittlung vorzunehmen. Der AG bekommt das Formular aus DATEV Bescheinigungen mit dem Hinweis, entsprechende Angaben wie z. B. wann wurde von wem zu welchem Zeitpunkt gekündigt, wie wurden evtl. Abfindungen berechnet und wie sieht der ganze Bereich Kündigungsfristen aus, zu ergänzen. Warum? Nun, es liegen teilweise keine Arbeitsverträge vor, teilweise gibt es auch keine, deshalb kenne ich keine Vereinbarungen. Ich habe auch keine Lust, den AG auf eine evtl. arbeitsrechtliche Auseinandersetzung hinzuweisen, wenn eigentlich eine Abfindung zu zahlen wäre (arbeitsrechtliche Beratung durch StB ... jeder weiß, wohin dies führt). Eine AA wollte nur noch elektronisch zur Bearbeitung. Ich habe sie darauf hingewiesene, dass alle für die Berechnung notwendiger Leistungen benötigten Angaben per Arbeitsbescheinigung vorliegen und deshalb eine Leistungsberechnung nicht verweigert werden kann.
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