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Austritt März - Abrechnung April

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letzte Antwort am 20.05.2019 15:33:56 von ulli_preuss
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Eine Mandantin teilte mir eben mit, dass eine Mitarbeiterin schon im März ausgetreten war.

Nun hatte ich die Abrechnung für April mit dieser Mitarbeiterin schon durch. Jetzt habe ich eine Überzahlung und die Beiträge sind natürlich auch alle raus, kann man diese Abrechnung komplett stornieren?

Was kann / muss ich nun unternehmen?

mfg Torsten

björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Torsten,

wenn die Mandantin das Gehalt für April schon gezahlt hat, brauchst Du nur das Austrittsdatum auf den 31.03.2019 setzen und mehr nicht. Dadurch wird der April dann storniert und die Mandantin muss das Geld von der Mitarbeiterin zurück fordern.

Wenn jedoch das Gehalt nicht bezahlt wurde, dann musst Du die Überzahlung mit "+" und einem Nettobezug (z.B. Überzahlung) in der Schnellerfassung über Nachberechnung für April 2019 zusätzlich eintragen.

Gruß

Björn

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ulli_preuss
Meister
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Nachricht 3 von 3
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Hallo björn,

da ich in einer meiner Lohnbuchhaltungen exakt den Fall von Torsten hatte (bis auf den Punkt, dass die Auszahlung für 04/19 zurückbehalten wurde), kann ich schreiben, dass


Wenn jedoch das Gehalt nicht bezahlt wurde, dann musst Du die Überzahlung mit "+" und einem Nettobezug (z.B. Überzahlung) in der Schnellerfassung über Nachberechnung für April 2019 zusätzlich eintragen.

nicht funktioniert. In 05/19 können bei einem nachträglichen Austrittsdatum 31.03. keine Bewegungsdaten über eine Nachberechnung 04/19 erfasst werden => "Arbeitnehmer in diesem Monat nicht beschäftigt."

Habe den Fall jetzt so gelöst:

- Nettobezug "nicht ausbezahlt" angelegt (in 03/19)

- In 05/19 über eine Nachberechnung 03/19 mit dem Betrag aus 04/19 und dem Nettobezug angestoßen. (Gottseidank handelte es sich um einen Festbezug, so dass die Nettobeträge identisch waren.) Das Ergebnis sieht zwar etwas abenteuerlich aus, passt aber im Ergebnis.

Anregung an DATEV:
Bitte für solche Fälle eine Funktion ähnlich der "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" implementieren.

☛ Das Leben ist kein Ponyschlecken. ☚
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letzte Antwort am 20.05.2019 15:33:56 von ulli_preuss
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