Hallo zusammen,
hat einer Erfahrung mit Pflegeeinrichtungen und kann uns sagen, wie aufwendig das Kontenmapping vom SKR03 auf den SKR45 ist, oder ob dieser überhaupt notwendig ist. Die Pflegebuchführungsverordnung schreibt den Kontenrahmen vor, nur muss er in der Praxis auch wirklich genutzt werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Frage nach dem " ob müssen" stellt sich nicht: Pflegeeinrichtungen bekommen in aller Regel von mehreren Seiten Unterstützungen (z. B. Investitionskosten) und sind dadurch gegenüber diesen Seiten auskunftspflichtig.
Da sich viele Beihilfen/Unterstützungen in ihrer Höhe nach Umsätzen/Erlösen gegenüber verschiedener Träger (Pflegekassen, Sozialämter, Lanschaftsverbänden u.a.) richten, werden oft SuSen zum Nachweis verlangt, bei denen die entsprechenden Erlöskonten (4xxx) gemäß SKR45 aufgeführt sind.
Habe diesen Fall gerade mal wieder für die Zusammenstellung des Testats wegen eines Antrages auf Zuschuss zu den Investitionskosten. Es fließen u.a. Erlöse nur gegenüber Pflegekassen ein, so dass auf der SuSa die Konten 4000, 4010, 4020 usw. ausgewiesen werden, nicht aber Selbstzahlerkonten wie z. B. 4012 oder Sozialhilfeträgerkonten wie z. B. 4001).
Tun Sie sich einen Gefallen und lassen Sie die Finger von irgendwelchen Kontenüberleitungen; es werden ihnen irgendwann die Konten ausgehen, Sie müssen Ihre individuelle Lösung selbst pflegen usw.
PS: Übrigens baut der SKR45 vom Grunde nach ohnehin auf dem SKR04 auf. 😉