abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

eAU - Allgemeine Verständnisfrage

14
letzte Antwort am 10.03.2023 13:56:04 von anjuwan
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
JenKlaus
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 15
1834 Mal angesehen

Huhu liebe Community und ein frohes Neues an Alle,

 

die eAU ist ja nun nicht neu, Abrufe konnten ja bereits im letzten Jahr gemacht werden. Bei der damaligen Ankündigung dachte ich noch "cool, wird das jetzt endlich einfacher", dann kam die Einführung und, naja, wissen wir wohl alle, dass das Ziel doch erheblich verfehlt wurde.

Ich habe in 2022 auf einen Abruf der Daten verzichtet, da ich den Sinn dahinter nicht wirklich verstanden habe und die LFZ-Anträge ja auch so durchgingen und erstattet wurden.

Nun habe ich in einigen Foren gelesen, dass einige Stb-Kanzleien für den eAU-Abruf Geld verlangen. Ist ja auch ok, ist zusätzliche Arbeit.

 

Ich stelle mir allerdings folgende Frage:

 

Wenn ich keinen Abruf mache, weil der Mandant dies nicht wünscht (und sind wir ehrlich, mehr Info als die des Mitarbeiters bekommen wir durch einen Abruf ja auch nicht), gehen die LFZ-Anträge dann trotzdem raus und werden erstattet? Und wenn dies mit "Ja" beantwortet wird, warum sollen wir dann den Abruf überhaupt machen? Ich sehe da irgendwie keinen Nutzen drin oder stehe ich auf dem Schlauch?

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 15
1773 Mal angesehen

@JenKlaus  schrieb:

 

 

Wenn ich keinen Abruf mache, weil der Mandant dies nicht wünscht (und sind wir ehrlich, mehr Info als die des Mitarbeiters bekommen wir durch einen Abruf ja auch nicht), gehen die LFZ-Anträge dann trotzdem raus und werden erstattet? Und wenn dies mit "Ja" beantwortet wird, warum sollen wir dann den Abruf überhaupt machen? Ich sehe da irgendwie keinen Nutzen drin oder stehe ich auf dem Schlauch?


Warum den Abruf machen? Als Nachweis, dass die Angaben des Mitarbeiters korrekt sind. Oder warum haben Sie sich bisher den "gelben Zettel" vorlegen lassen? 

 

Ich könnte mir vorstellen, dass es ein paar Mitarbeiter gibt oder geben könnte, die -wenn sie mitkriegen, dass die AU-Zeiten nicht geprüft werden- eine Erkrankung mal ein paar Tage verlängern oder ggf. eine Erkrankung sich ganz ausdenken.

 

Und ob die Krankenkasse immer bei jedem AAG-Antrag sofort einen Abgleich mit den gemeldeten AU-Zeiten vornimmt, bin ich mir -zumindest aus der Zeit der Papier-Bescheinigungen- auch nicht sicher. Bei längeren Erkrankungen im Regelfall ja. Aber eine Verpflichtung der KK gibt es m.E. nicht.

 

Und sollte es später zu einer Überprüfung kommen, fordert die KK die Erstattungen zurück (§ 4 Absatz 2 Nr. 2 AAG - der AG hätte wissen müssen, dass eine Entgeltfortzahlung aufgrund Erkrankung nicht vorliegt). Und dann steht man ziemlich doof da.

 

Ich bin der Meinung, man sollte mit den eAU-Abrufen in der gleichen Weise umgehen wie bisher mit den gelben Zetteln. Immer dann, wenn bisher ein Nachweis gefordert wurde, sollten die Daten auch künftig abgerufen werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

flocke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 15
1640 Mal angesehen

Hallo,

 

ich sehe das genauso.

Wir haben uns darauf vorbereitet und versucht den Prozess mit dem Mandanten abzusprechen.

 

Nun bin ich ziemlich erstaunt, dass ich nach wie vor die gleiche "Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber"  vor meinem Gesicht habe....

Alles AUs ab 01.01.2023.

Ich dachte es gibt nur noch eine Ausfertigung für den Mitarbeiter....

Jemand bei uns meinte es gibt wohl noch eine weitere "Übergangsfrist" fürs Papier???; ich habe nichts dazu gefunden.

Wie sieht es bei Euch aus?

Alles eAU oder noch Papier? Vielleicht bin ich ja ein Einzelfall😁 

 

Viele Grüße

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 15
1605 Mal angesehen

Es scheint noch einige Ärzte zu geben, die dies noch nicht hinkriegen (oder es nicht umstellen wollen). Und solange bei den Ärzten die Technik noch nicht da ist bzw. nicht ausreicht, dürfen die die Bescheinigung weiterhin auf Papier ausstellen.

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 15
1593 Mal angesehen

Hallo,

ich bekomme auch noch (die alten) Papierbescheinigungen auch wenn der eAU-Abruf erfolgreich war. Allerdings zumeist nur noch als Ausdruck auf weißem Papier 0der vom vom MA als Scan per Mail. Einige Ärzte scheinen aber auch noch ihre alten Formulare aufzubrauchen.

 

EDIT: diesen Teil gelöscht, weil überholt.

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
0 Kudos
danielknorpp
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 15
1103 Mal angesehen

Hallo,

grundsätzlich schreitet sogar in diesem Bereich so langsam die Digitalisierung voran...

 

Ob das Sinn oder nicht macht.. ich glaube dazu müssen wir uns nicht auslassen. Wir
können das nicht verhindern, sondern nur darauf reagieren.

 

Tatsächlich ist es aber so, dass durch diese eAU ein deutlicher zeitlicher Mehraufwand
für meine Mitarbeiterinnen im Lohn-Bereich entstanden ist, den ich natürlich auch
von den Mandanten vergütet haben möchte.

 

Gibt es schon Erfahrungswerte, wie das andere Kollegen handhaben, z. B. als zusätzliche
Pauschale zu den LFZG-Anträgen ?

 

Danke schon mal vorab für Eure Ideen / Beiträge

 

 

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 15
1062 Mal angesehen

Hallo @danielknorpp ,

in dieser Unterhaltung sind glaube ich ein paar Ansätze dabei ...

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/eAU-wie-organisieren-Zeitaufwand/td-p/321652/page/2

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
0 Kudos
ulli_preuss
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 8 von 15
1034 Mal angesehen

Hallo,

grundsätzlich sind Arztpraxen etc. nicht mehr verpflichtet, Papierbescheinigungen für die Krankenkasse zu erstellen.

Der Arbeitnehmer muss aber eine Bescheinigung für seine Unterlagen erhalten, um in einem "Störfall" nachweisen zu können, dass er beim Arzt war, welche Diagnose zu diesem Zeitpunkt gestellt wurde, ob es sich um einen Arbeitsunfall o.ä. handelt und wann die Erkrankung festgestellt wurde. 

Ein Störfall tritt ein, wenn Daten auf dem Übermittlungsweg verloren gehen. Der AN sollte die 'A5-Bescheinung' erhalten, also diese inkl. der ICD-10-Diagnosen. Zur Weitergabe kann dieser Beleg auf A6 gefaltet und eingescannt werden.

Der ganze Prozess ist ohnehin nur für das Risikomanagement der KK gedacht, damit diese weniger Erstattungen leisten müssen. Die meisten Fehlzeiten nehmen an dem  Verfahren gar nicht teil (z.B. Kliniken, Kinder-KG, Reha durch DRV). Dass das QM/RM der KK mal wieder auf die Lohnabrechner abgewälzt wird, ist ein trauriges Beispiel dafür, dass weder Praktiker in der Regierung sitzen noch sich irgendeine(r) davon sich ernsthaft damit beschäftigt hat, was für einen immensen Aufwand solche Entscheidungen bedeuten. 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
GF_SB
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 15
953 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

würde gerne anregen, dass die eAU als einzelnes Dokument pro Krankheit druckbar (PDF) ist, damit die Dokumentation direkt in der Personalakte pro AN stattfinden kann, identisch, wie der "gelbe Schein". 

 

Soweit ich gesehen habe, ist dies derzeit nicht möglich. 

 

Die Abläufe sind noch völlig gestört, weil einige Ärzte nur noch eAU ausgeben und andere nur gelbe Scheine, wieder andere sagen, es funktioniert noch nicht und machen beides.

 

 

Chris10
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 15
837 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage und zwar wenn man den Abruf zur eAU gemacht hat, bekommt man dann "nur" die Auswertung -Übernahmeprotokoll, Übersicht Rückmeldung elektronische Arbeitsunfähigkeit ? Oder kann man noch irgendwo die "klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" abrufen ,aufgebaut wie der bisherige gelbe Schein, wie er beim Arzt ausgestellt wird? Was sendet Ihr dem Mandanten zu wenn er um die eAu Abfrage bittet?

 

Mfg

Chris

0 Kudos
pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 15
788 Mal angesehen

@Chris10  schrieb:

ich habe eine Frage und zwar wenn man den Abruf zur eAU gemacht hat, bekommt man dann "nur" die Auswertung -Übernahmeprotokoll, Übersicht Rückmeldung elektronische Arbeitsunfähigkeit ?

Ja.

 

Oder kann man noch irgendwo die "klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" abrufen ,aufgebaut wie der bisherige gelbe Schein, wie er beim Arzt ausgestellt wird?

Nein.

 


Was sendet Ihr dem Mandanten zu wenn er um die eAu Abfrage bittet?

Eine Anleitung, wie er die Abfrage selbst machen kann. 🤔

Oder das Übernahmeprotokoll. Oder die Auswertung 431, wenn es bis nach der Abrechnung Zeit hat.

Mehr gibt's ja nun nicht.

0 Kudos
Chris10
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 15
784 Mal angesehen

Alles klar. Danke.

0 Kudos
flocke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 15
684 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde gerne noch ergänzen, dass es die "Statusübersicht eAU" gibt:

Mitarbeiter, (ganz unten) Elektronische Arbeitsunfähigkeit, Statusübersicht.

Die Daten können auch exportiert werden.

 

Viel Spaß und viele Grüße

0 Kudos
DoSch1989
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 15
404 Mal angesehen

Ich hätte einmal eine vielleicht blöde Frage: 

 

Die Krankenkassen sollen auch übermitteln, ob es sich bei der eAU um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Vielleicht bin ich nicht fähig es zu sehen, aber woran erkenne ich das aktuell bei meinen Rückmeldungen von den Krankenkassen? 

 

Vielen Dank. 

0 Kudos
anjuwan
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 15
386 Mal angesehen

@DoSch1989  schrieb:

...

Vielleicht bin ich nicht fähig es zu sehen,
...

Alles gut, der Fehler liegt hier eindeutig bei Datev.

Kurz: Man kann es bei den eAU in Datev nicht erkennen.

Dazu muss man in den einzelnen Mitarbeiter gehen, die Krankheitszeiten aufrufen und dort die Rückmeldungen eAU ansehen. Die Kassen schicken es, Datev verarbeitet diese Information nicht direkt bei den eAU im Mandanten.

 

Cheers
14
letzte Antwort am 10.03.2023 13:56:04 von anjuwan
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage