Huhu liebe Community und ein frohes Neues an Alle,
die eAU ist ja nun nicht neu, Abrufe konnten ja bereits im letzten Jahr gemacht werden. Bei der damaligen Ankündigung dachte ich noch "cool, wird das jetzt endlich einfacher", dann kam die Einführung und, naja, wissen wir wohl alle, dass das Ziel doch erheblich verfehlt wurde.
Ich habe in 2022 auf einen Abruf der Daten verzichtet, da ich den Sinn dahinter nicht wirklich verstanden habe und die LFZ-Anträge ja auch so durchgingen und erstattet wurden.
Nun habe ich in einigen Foren gelesen, dass einige Stb-Kanzleien für den eAU-Abruf Geld verlangen. Ist ja auch ok, ist zusätzliche Arbeit.
Ich stelle mir allerdings folgende Frage:
Wenn ich keinen Abruf mache, weil der Mandant dies nicht wünscht (und sind wir ehrlich, mehr Info als die des Mitarbeiters bekommen wir durch einen Abruf ja auch nicht), gehen die LFZ-Anträge dann trotzdem raus und werden erstattet? Und wenn dies mit "Ja" beantwortet wird, warum sollen wir dann den Abruf überhaupt machen? Ich sehe da irgendwie keinen Nutzen drin oder stehe ich auf dem Schlauch?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@JenKlaus schrieb:
Wenn ich keinen Abruf mache, weil der Mandant dies nicht wünscht (und sind wir ehrlich, mehr Info als die des Mitarbeiters bekommen wir durch einen Abruf ja auch nicht), gehen die LFZ-Anträge dann trotzdem raus und werden erstattet? Und wenn dies mit "Ja" beantwortet wird, warum sollen wir dann den Abruf überhaupt machen? Ich sehe da irgendwie keinen Nutzen drin oder stehe ich auf dem Schlauch?
Warum den Abruf machen? Als Nachweis, dass die Angaben des Mitarbeiters korrekt sind. Oder warum haben Sie sich bisher den "gelben Zettel" vorlegen lassen?
Ich könnte mir vorstellen, dass es ein paar Mitarbeiter gibt oder geben könnte, die -wenn sie mitkriegen, dass die AU-Zeiten nicht geprüft werden- eine Erkrankung mal ein paar Tage verlängern oder ggf. eine Erkrankung sich ganz ausdenken.
Und ob die Krankenkasse immer bei jedem AAG-Antrag sofort einen Abgleich mit den gemeldeten AU-Zeiten vornimmt, bin ich mir -zumindest aus der Zeit der Papier-Bescheinigungen- auch nicht sicher. Bei längeren Erkrankungen im Regelfall ja. Aber eine Verpflichtung der KK gibt es m.E. nicht.
Und sollte es später zu einer Überprüfung kommen, fordert die KK die Erstattungen zurück (§ 4 Absatz 2 Nr. 2 AAG - der AG hätte wissen müssen, dass eine Entgeltfortzahlung aufgrund Erkrankung nicht vorliegt). Und dann steht man ziemlich doof da.
Ich bin der Meinung, man sollte mit den eAU-Abrufen in der gleichen Weise umgehen wie bisher mit den gelben Zetteln. Immer dann, wenn bisher ein Nachweis gefordert wurde, sollten die Daten auch künftig abgerufen werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
ich sehe das genauso.
Wir haben uns darauf vorbereitet und versucht den Prozess mit dem Mandanten abzusprechen.
Nun bin ich ziemlich erstaunt, dass ich nach wie vor die gleiche "Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber" vor meinem Gesicht habe....
Alles AUs ab 01.01.2023.
Ich dachte es gibt nur noch eine Ausfertigung für den Mitarbeiter....
Jemand bei uns meinte es gibt wohl noch eine weitere "Übergangsfrist" fürs Papier???; ich habe nichts dazu gefunden.
Wie sieht es bei Euch aus?
Alles eAU oder noch Papier? Vielleicht bin ich ja ein Einzelfall😁
Viele Grüße
Es scheint noch einige Ärzte zu geben, die dies noch nicht hinkriegen (oder es nicht umstellen wollen). Und solange bei den Ärzten die Technik noch nicht da ist bzw. nicht ausreicht, dürfen die die Bescheinigung weiterhin auf Papier ausstellen.
Hallo,
ich bekomme auch noch (die alten) Papierbescheinigungen auch wenn der eAU-Abruf erfolgreich war. Allerdings zumeist nur noch als Ausdruck auf weißem Papier 0der vom vom MA als Scan per Mail. Einige Ärzte scheinen aber auch noch ihre alten Formulare aufzubrauchen.
EDIT: diesen Teil gelöscht, weil überholt.
Gruß, vw
Hallo,
grundsätzlich schreitet sogar in diesem Bereich so langsam die Digitalisierung voran...
Ob das Sinn oder nicht macht.. ich glaube dazu müssen wir uns nicht auslassen. Wir
können das nicht verhindern, sondern nur darauf reagieren.
Tatsächlich ist es aber so, dass durch diese eAU ein deutlicher zeitlicher Mehraufwand
für meine Mitarbeiterinnen im Lohn-Bereich entstanden ist, den ich natürlich auch
von den Mandanten vergütet haben möchte.
Gibt es schon Erfahrungswerte, wie das andere Kollegen handhaben, z. B. als zusätzliche
Pauschale zu den LFZG-Anträgen ?
Danke schon mal vorab für Eure Ideen / Beiträge
Hallo @danielknorpp ,
in dieser Unterhaltung sind glaube ich ein paar Ansätze dabei ...
Gruß, vw
Hallo,
grundsätzlich sind Arztpraxen etc. nicht mehr verpflichtet, Papierbescheinigungen für die Krankenkasse zu erstellen.
Der Arbeitnehmer muss aber eine Bescheinigung für seine Unterlagen erhalten, um in einem "Störfall" nachweisen zu können, dass er beim Arzt war, welche Diagnose zu diesem Zeitpunkt gestellt wurde, ob es sich um einen Arbeitsunfall o.ä. handelt und wann die Erkrankung festgestellt wurde.
Ein Störfall tritt ein, wenn Daten auf dem Übermittlungsweg verloren gehen. Der AN sollte die 'A5-Bescheinung' erhalten, also diese inkl. der ICD-10-Diagnosen. Zur Weitergabe kann dieser Beleg auf A6 gefaltet und eingescannt werden.
Der ganze Prozess ist ohnehin nur für das Risikomanagement der KK gedacht, damit diese weniger Erstattungen leisten müssen. Die meisten Fehlzeiten nehmen an dem Verfahren gar nicht teil (z.B. Kliniken, Kinder-KG, Reha durch DRV). Dass das QM/RM der KK mal wieder auf die Lohnabrechner abgewälzt wird, ist ein trauriges Beispiel dafür, dass weder Praktiker in der Regierung sitzen noch sich irgendeine(r) davon sich ernsthaft damit beschäftigt hat, was für einen immensen Aufwand solche Entscheidungen bedeuten.
Hallo zusammen,
würde gerne anregen, dass die eAU als einzelnes Dokument pro Krankheit druckbar (PDF) ist, damit die Dokumentation direkt in der Personalakte pro AN stattfinden kann, identisch, wie der "gelbe Schein".
Soweit ich gesehen habe, ist dies derzeit nicht möglich.
Die Abläufe sind noch völlig gestört, weil einige Ärzte nur noch eAU ausgeben und andere nur gelbe Scheine, wieder andere sagen, es funktioniert noch nicht und machen beides.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar wenn man den Abruf zur eAU gemacht hat, bekommt man dann "nur" die Auswertung -Übernahmeprotokoll, Übersicht Rückmeldung elektronische Arbeitsunfähigkeit ? Oder kann man noch irgendwo die "klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" abrufen ,aufgebaut wie der bisherige gelbe Schein, wie er beim Arzt ausgestellt wird? Was sendet Ihr dem Mandanten zu wenn er um die eAu Abfrage bittet?
Mfg
Chris
@Chris10 schrieb:ich habe eine Frage und zwar wenn man den Abruf zur eAU gemacht hat, bekommt man dann "nur" die Auswertung -Übernahmeprotokoll, Übersicht Rückmeldung elektronische Arbeitsunfähigkeit ?
Ja.
Oder kann man noch irgendwo die "klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" abrufen ,aufgebaut wie der bisherige gelbe Schein, wie er beim Arzt ausgestellt wird?
Nein.
Was sendet Ihr dem Mandanten zu wenn er um die eAu Abfrage bittet?
Eine Anleitung, wie er die Abfrage selbst machen kann. 🤔
Oder das Übernahmeprotokoll. Oder die Auswertung 431, wenn es bis nach der Abrechnung Zeit hat.
Mehr gibt's ja nun nicht.
Alles klar. Danke.
Hallo,
ich würde gerne noch ergänzen, dass es die "Statusübersicht eAU" gibt:
Mitarbeiter, (ganz unten) Elektronische Arbeitsunfähigkeit, Statusübersicht.
Die Daten können auch exportiert werden.
Viel Spaß und viele Grüße
Ich hätte einmal eine vielleicht blöde Frage:
Die Krankenkassen sollen auch übermitteln, ob es sich bei der eAU um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Vielleicht bin ich nicht fähig es zu sehen, aber woran erkenne ich das aktuell bei meinen Rückmeldungen von den Krankenkassen?
Vielen Dank.
@DoSch1989 schrieb:...
Vielleicht bin ich nicht fähig es zu sehen,
...
Alles gut, der Fehler liegt hier eindeutig bei Datev.
Kurz: Man kann es bei den eAU in Datev nicht erkennen.
Dazu muss man in den einzelnen Mitarbeiter gehen, die Krankheitszeiten aufrufen und dort die Rückmeldungen eAU ansehen. Die Kassen schicken es, Datev verarbeitet diese Information nicht direkt bei den eAU im Mandanten.