Ich hätte einmal eine vielleicht blöde Frage: Die Krankenkassen sollen auch übermitteln, ob es sich bei der eAU um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Vielleicht bin ich nicht fähig es zu sehen, aber woran erkenne ich das aktuell bei meinen Rückmeldungen von den Krankenkassen? Vielen Dank.
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