Ich versuche Steuererklärungen immer so einzureichen, dass es möglichst keine offenen Fragen gibt, die dem Finanzamt Grund für eine Nachfrage geben. Leider werden die Angaben im Feld „Ergänzende Angaben zur Erklärung“ oft völlig ignoriert. Nur als Beispiel: Hinweise wie „Die Wohnung stand wegen Mietersuche 6 Monate leer“ oder „Der Behindertenausweis wurde Ihnen am xx.xx.xxxx per E-Mail/Post übermittelt“ bringen oft nichts – es kommen im Bescheid oder als Nachfrage genau die Punkte zurück, die ich mit dem Hinweis vermeiden wollte. Beim Finanzamt schaut man sich die Fälle offenbar gar nicht mehr manuell an, sondern arbeitet nur noch die vom Prüfhinweis/RMS generierten Punkte ab. Die KI beziehungsweise das Risikomanagementsystem liest dieses Freitextfeld jedoch schlichtweg nicht aus. Selbst Anlagen oder Belege, die zusammen mit der Erklärung eingereicht werden und bei denen klar ist, dass sie benötigt werden, werden häufig ignoriert und nochmals angefordert. Nun ja, es wäre wirklich schön, wenn die Formulare so gestaltet wären (oder das Steuerrecht so einfach beziehungsweise die realen Lebenssachverhalte nicht so kompliziert wären), dass man keine externen Anlagen oder Excel-Berechnungen mehr benötigen würde. Das wird meiner Meinung nach jedoch nie der Fall sein – es sei denn, KI übernimmt künftig die gesamte Deklaration (und auch die Verarbeitung beim Finanzamt). Als Beispiel habe ich eine (anonymisierte) PDF-Anlage zu einer Anlage V beigefügt (vergl. ganz unten). Ist schon etwas zerrupft, da schon einige Jahre mit vielen Änderungen im Einsatz. Sie enthält 7 Exportplatzhalter sowie weitere Berechnungen und Prüfungen im nicht druckbaren Bereich. Abzubilden sind regelmäßig wechselnde Mieter, sich ändernde vermietete Flächenanteile, teilweise Selbstnutzung (inkl. Ermittlung der anteiligen Lohnkosten nach § 35a EStG vs. Werbungskosten) und die Überprüfung der 66-%- beziehungsweise 50-%-Grenze bei Überlassung (§ 21 Abs. 2 EStG). Im nicht druckbaren Bereich gibt es eine weitere Spalte für ein häusliches Arbeitszimmer, welches es in älteren VZ auch noch zu ermitteln galt. Das können Sie nicht mit einer Buchführung korrekt und nachvollziehbar abbilden – und auch mit keiner App, weder jetzt noch in Zukunft. Ohne Excel können Sie das auch nicht effektiv ermitteln. Und ohne Exportplatzhalter können Sie die Ergebnisse nicht sicher, fehlerfrei und zeitsparend in die korrekten Felder übernehmen. Teilweise werden auch Prozentsätze, z. B. bei den verschiedenen AfA-Reihen, mit Exportplatzhaltern direkt ins Formular übernommen. Da kann man leicht was übersehen oder verwechseln. Ich möchte das nicht jedes Jahr aufs Neue manuell eintragen (und später die Fehler ausbügeln) müssen. Wussten Sie, dass nicht nur Zahlen, sondern auch Text in Formulare exportiert werden kann? Ist oft sehr hilfreich. Da das V+V-Objekt schon einige Jahre läuft und das aktuelle Jahr vergleichsweise ruhig und ohne Änderungen verlief, dachte ich mir, ich versuche es diesmal, ohne die detaillierte Excel-Anlage einzureichen. Das Ergebnis: Ich musste prompt zweimal Einspruch einlegen. Für mich steht fest: Ohne Excel und dynamischen Export der Ergebnisse in die Formulare kann ich nicht effektiv arbeiten. Vereinfachte Rechenblätter werden das Problem nicht lösen. DATEV muss eine Lösung finden (oder eben die vorhandene weiterführen), oder alle Steuerberater, die ähnlich wie ich arbeiten, werden ein großes Problem bekommen. Dann hat auch DATEV ein Problem. Im Übrigen bin ich auch Ihrer Meinung, dass in einigen Jahren der Bedarf für die Erstellung von ESt-Erklärungen stark zurückgehen wird. Das gilt aber in gleichem Maße für Buchführungen, Standard-EÜRs und Abschlüsse. Trifft sich ja auch ganz gut bei dem Personalmangel. Und bei den vielen Beratern, die bald alle in Rente gehen wollen. Steuerberater werden mit immer weniger Personal immer mehr abarbeiten können.
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