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Arbeitsbescheinigung Vorschau?

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letzte Antwort am 04.11.2025 11:00:38 von NaJu2008
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

Datev hat ja aus Datenschutzgründen (ist auch sehr verständlich) die automatische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung im Rahmen der Lohnabrechnung blockiert.

 

Nur leider kann man jetzt ja auch nicht mehr im Rahmen einer Probeabrechnung sich die Arbeitsbescheinigung anschauen. Dies finde ich sehr ärgerlich, da es den Prozess nur unnötig in die Länge zieht:  Arbeitsbescheinigung senden - Verarbeitungsablauf abwarten - Fehler-/Hinweisprotokoll prüfen - Fehlermeldungen korrigieren - und alles wieder von vorn

Gerade bei der Verwendung der BEA-Vortragswerte ist das sehr lästig.

 

Gibt es irgendeine Möglichkeit bereits vorab die Dateneingabe zu prüfen?

rschoepe
Experte
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@NaJu2008  schrieb:

Datev hat ja aus Datenschutzgründen (ist auch sehr verständlich) die automatische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung im Rahmen der Lohnabrechnung blockiert.


Finde ich überhaupt nicht verständlich. Und das Argument war auch nicht Datenschutz (selbst das ist … dünn), sondern dass die BA sich über zu viele nicht angeforderte Arbeitsbescheinigungen beschwert hatte. Was ja auch kein Wunder ist, wenn LODAS nur für Austritte im aktuellen und Vorjahr senden kann, dann sende ich im Zweifel kurz vor Jahreswechsel noch Arbeitsbescheinigungen für Kandidaten, auf die ich sonst keinen Zugriff mehr habe.

Eventuell kannst du noch über das Programm Bescheinigungen gehen um dir eine Vorschau zu holen. Aber von DATEV kam bislang die Aussage, dass sie nur zusätzliche Hinweise beim Ausfüllen der Angaben anzeigen werden. Ob das mit DATEV Lohn dann wieder besser wird … abwarten.

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ulli_preuss
Fachmann
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@NaJu2008  schrieb:

Hallo,

 

Datev hat ja aus Datenschutzgründen (ist auch sehr verständlich) die automatische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung im Rahmen der Lohnabrechnung blockiert.

 

Nein. das ist nicht verständlich, weil von der Bundesagentur für Arbeit nur vorgeschoben. Man hat keine Ressourcen eingesetzt, standardmäßig bei Austritt übermittelte Arbeitsbescheinigungen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu speichern/vorhalten zu können. 

Mal wurde das mit den umfangreichen Prüfungen der Kug-Anträge begründet, mal mit der Datensicherheit. Zum Schluss kam das deutsche Totschlagargument DSGVO, mit dem mittlerweile, zumindest gefühlt, die halbe Wirtschaft lahmgelegt wird. Wie unterschiedlich die Definitionen der europäischen DSGVO ausfallen, kann man z. B. in skandinavischen Ländern beobachten, wo man das Einkommen des Nachbarn einsehen kann - in Deutschland undenkbar. (Ob das wünschenswert ist, kann wo anders diskutiert werden.)

Und was die Datensparsamkeit angeht - ausgerechnet in Deutschland, wo für jeden Pups drei Formulare ans Statistikamt gesendet werden müssen. 

 

 

Gerade bei der Verwendung der BEA-Vortragswerte ist das sehr lästig.

Ja, das ist bitter.

 

 

Gibt es irgendeine Möglichkeit bereits vorab die Dateneingabe zu prüfen?


Wer bei DATEV arbeitet, benötigt keine Arbeitsbescheinigungen. Also nein.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
NaJu2008
Fortgeschrittener
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Eventuell kannst du noch über das Programm Bescheinigungen gehen um dir eine Vorschau zu holen.

Da kann ich mir das zwar ansehen, hilft aber nicht um noch Fehler zu finden die eine elektronische Übermittlung verhindern.

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letzte Antwort am 04.11.2025 11:00:38 von NaJu2008
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