Hallo alle zusammen,
ich brauche mal Denkanstöße.
Ich muss aufgrund einer DRV Prüfung die Jahresentgelte korrigieren. Das ist von 2021-2024 ja auch kein Problem.
Nun wurde aber auch gleich noch ein Teil von 2025 mit geprüft und auch hier muss Entgelt von 01/25-06/25 korrigiert werden. Jetzt wird über den Lohn allerdings kein Entgelt mehr nachgezahlt, es bleibt also nur die Meldung der Summe über die Jahresmeldung. Aber wie mache ich das jetzt für 2025? Eigentlich muss ich doch warten, bis die Meldung für 2025 erstellt wird und dann erst kann ich diese stornieren und eine Neue erstellen oder denke ich da nun völlig falsch?
Danke.
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Senzill22 schrieb:
[...] ich brauche mal Denkanstöße.
[...]
Nun wurde aber auch gleich noch ein Teil von 2025 mit geprüft und auch hier muss Entgelt von 01/25-06/25 korrigiert werden. Jetzt wird über den Lohn allerdings kein Entgelt mehr nachgezahlt, es bleibt also nur die Meldung der Summe über die Jahresmeldung.
[...] oder denke ich da nun völlig falsch?
Nur mal als Denkanstoß.
Ein Meldung zur Sozialversicherung mit Meldegrund 50 (= Jahresmeldung) wird bei einem über den Jahreswechsel hinaus bestehenden Beschäftigungsverhältnis erstellt.
Nun stellt sich die Frage: Wieso wird kein Entgelt mehr gezahlt?
Handelt es sich um ausgetretene Mitarbeiter? Oder eine Betriebsaufgabe?
- Dann sind die Mitarbeiter abgemeldet und es muss die Abmeldung mit Meldegrund 30 korrigiert werden.
Möchte der Arbeitgeber keine Korrekturen?
- Den Wunsch kann er haben. Ebenso den nach Weltfrieden oder dass Twix wieder Raider heißt.
Danke für die Antwort, aber das weiß ich und es beantwortet leider nicht meine Frage. Es gab eine DRV Prüfung und hier müssen eben noch Entgelte aus fehlender Durchschnittsberechnung nachgemeldet werden. Was für die Jahre vor 2025 ja kein Problem ist, indem die Jahresmeldung korrigiert wurde. Das Beschäftigungsverhältnis besteht ganz normal auch in 2025 und wird auch weiter bestehen. Es werden nur nicht die nachberechneten Summen ausgezahlt über die Lohnabrechnung.
Grüße
@Senzill22 schrieb:Danke für die Antwort, aber das weiß ich und es beantwortet leider nicht meine Frage. Es gab eine DRV Prüfung und hier müssen eben noch Entgelte aus fehlender Durchschnittsberechnung nachgemeldet werden. Was für die Jahre vor 2025 ja kein Problem ist, indem die Jahresmeldung korrigiert wurde. Das Beschäftigungsverhältnis besteht ganz normal auch in 2025 und wird auch weiter bestehen. Es werden nur nicht die nachberechneten Summen ausgezahlt über die Lohnabrechnung.
Grüße
Entgelt, auf das ein Rechtsanspruch besteht (nur dies fordert die DRV nach), lässt sich nicht ohne Berücksichtigung in der Lohnabrechnung über das Programm melden.
Ja ist klar, es geht ja auch um die Meldung über das SV-Meldeportal. Mit geht es auch einfach nur darum, wann ich die Korrektur von 2025 melde. Jetzt wäre ja irgendwie sinnbefreit, da die Jahresmeldung von 2025 ja erst noch erstellt wird.
Danke Trotzdem.
Grüße
@Senzill22 schrieb:Mit geht es auch einfach nur darum, wann ich die Korrektur von 2025 melde. Jetzt wäre ja irgendwie sinnbefreit, da die Jahresmeldung von 2025 ja erst noch erstellt wird.
Vor der eigentlichen Jahresmeldung lässt sich dies natürlich nicht korrigieren. Das müssen Sie sich dann auf Wiedervorlage legen.