@andreashofmeister schrieb: @Reinhard-L schrieb: Danke nochmals für alle Beiträge, die Lösung habe ich mit dem DATEV-Service gefunden: LEXWARE hat die Daten übertragen, sie wurden aber nicht im Posteingang abgelegt, sondern unter 'Ablage' in einem speziellen Lexware-Ordner. Das führte zur Fehlermeldung bei LEXWARE und damit waren sie im DATEV-Rechnungswesen nicht abrufbar. Man muss also im DUO händisch alle Belege in den Posteingang verschieben, um sie zu bearbeiten. Na ja, so ist auch die Logik und das muss so sein. Sie scheinen die Vorgehensweise für diesen Prozess falsch eingerichtet/befolgt zu haben. Händisch verschieben müssen Sie nichts mehr, die Buchungssätze haben eine GUID, die den Beleg dann dort in der Belegablagestruktur von DUO findet. Alles andere ist vergeblicher Aufwand. Ja, kann man machen, mit dem Verschieben oder dem Auswählen des anderen Ordners in dig. Belege buchen. Dass der "falsche" Ordner das beschriebene "ÜBERTRAGUNG FEHLERHAFT" in Lexware Office erzeugt, hätte ich allerdings nicht erwartet und die Übertragungsprobleme auf das Verbuchen bezogen. DATEV Rechnungsdatenservice 1.0: Daten übernehmen - DATEV Hilfe-Center
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