Hallo @Yvo4 , alle neuen DATEV Cloudanwendungen verwenden das DATEV-Konto zur Authentifizierung des Anwenders. Alle Bestandsanwendungen werden sukzessive auf das DATEV-Konto umstellen. Eine Anmeldung per SmartCard oder SmartLogin alleine wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Ein Anwender wird ein DATEV-Konto benötigen, an dem er sich u.a. mit einer SmartCard oder SmartLogin anmelden kann. Ich möchte an dieser Stelle nochmal auf folgende Seite verweisen, dort wird dies dargestellt: go.datev.de/anmeldeverfahren Jeder Bestandsanwender wird also früher oder später ein persönliches DATEV-Konto benötigen. Der Zeitpunkt ist von den genutzten Anwendungen abhängig. Wenn eine Anwendung auf das DATEV-Konto umgestellt hat, dann sieht das Anmeldefenster so aus: Der Anwender trifft also die Entscheidung, wie er sich am DATEV-Konto und damit an der nachfolgenden Anwendung anmelden möchte. Abhängig vom erwarteten Sicherheitsniveau der nachfolgenden Anwendung reicht eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort aus. Die meisten Anwendungen werden aber einen zweiten Faktor am DATEV-Konto benötigen. Der Anwender meldet sich dann also mit SmartCard/SmartLogin oder E-Mail-Adresse und Passwort plus TOTP an. Letzteres ist hier erklärt. Wenn Sie sich mit der SmartCard am DATEV-Konto anmelden, muss die PIN eingegeben werden, falls sie sich noch nicht im Cache befindet. Die Umstellung auf das DATEV-Konto ist notwendig, damit in der Endausbaustufe jeder Anwender mit einer einzigen Identität (=DATEV-Konto) in alle beruflichen und privaten Kontexte eintauchen kann. Ich hoffe damit den Knoten bei Ihrer ersten Frage etwas aufgelöst zu haben. Nun zu: @Yvo4 schrieb: Was bedeutet das für unsere Kunden die UNO und Meine Steuern im Einsatz haben? Müssen diese auch ein DATEV-Konto anlegen. Wenn ja, werden diese von der DATEV mit Pop-Ups darauf aufmerksam gemacht, oder wie läuft das ab? Ja und Ja. Wenn eine Bestandsanwendung zu einem Stichtag X auf das DATEV-Konto umstellt wird, dann wird im Vorfeld eine Hinweismeldung nach der Anmeldung eingeblendet. In dieser Meldung wird der Anwender über den Sachverhalt informiert und hat die Möglichkeit sofort den DATEV-Konto-Assistenten zu starten. Die Hinweismeldung wird nur eingeblendet, wenn die verwendete SmartCard / der verwendete SmartLogin noch nicht mit einem DATEV-Konto verknüpft ist. Wir erreichen damit also den Anwender direkt. Das ist deshalb wichtig, weil die Erstellung eines DATEV-Kontos nicht an einen Administrator, einen Systempartner oder an die DATEV delegiert werden kann.
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