@Thomas_Neumeier schrieb: Ja, das Zielbild sieht genau das vor. In der Endausbaustufe wird die Anmeldung am DATEV-Konto via E-Mail-Adresse/Passwort + 2FA (Authenticator) genauso verwendet werden können wie eine SmartCard oder ein SmartLogin. Und hier liegt für mich das Problemchen begraben. Ich mag mich ja irren, aber die SmardCard als haptisch vorliegender Schlüssel und in gewissen Grenzen auch der SmartLogin (beides ausgegeben von der Datev und verwaltbar über die Online-Anwendungen) sind sicherer als ein vom Nutzer selbst verwaltetes Konto. Speziell die SmartCard erreicht m.E. ein eigenes Sicherheitsniveau und adressiert die Anforderungen in den Steuerkanzleien - und wohl auch bei Mandanten, die Datev-Software einsetzen. Verstehe nicht, dass dies nun auf Drittanbieter-Apps und private E-Mail-Accounts ausgelagert werden soll?! Aber - weil ich schon eine Weile hier dabei bin - weiß ich auch, dass das mit viel Werbesprech am Ende so durchgezogen wird, wie da irgendwo (häufig nicht wirklich Anwenderorientiert) bei der Datev entschieden wurde. Wann müssen eigentlich die Kanzleimitarbeiter direkt die Arbeits- oder Softwareverträge mit der Datev abschließen - oder ist so etwas aktuell noch nicht vorgesehen? Die Vereinheitlichung der vielen verschiedenen Nutzerbegriffe ist ja sicher eine gute Sache, wobei deren Entstehen ja schon aufzeigt, dass hier nicht immer so gesamthaft gedacht wurde. Das Kondensieren auf SmartCard und SmartLogin für das Kanzlei-Umfeld (und auch Unternehmen mit den Mittelstandsanwendungen) wäre m.E. wünschenswert. Für die Services der Privatpersonen (keine Unternehmen) wäre die hier angedeutete Zukunftsoption m.E. durchaus denkbar. Und noch zum Vorschlag mit den SmartLogin. Die Antwort impliziert auch, dass nun immer zwei Konten erstellt werden müssen und für das Zweite eine exklusive E-Mail-Adresse vorliegen muss. Viele Grüße ein Querulant
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