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Wechsel SmartCard - Kein Zugriff auf VDB/Steuerkonto online

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letzte Antwort am 10.01.2022 17:04:02 von metalposaunist
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Kleine-Einfraukanzlei
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Hallo Kollegen/Innen,

 

ich habe vor regulärem Ablauf meine bisherige SmartCard (ohne Funktion für Berufsträger) gewechselt in eine "für Berufsträger" (da mein Kammermitgliedsausweis auslief; diesen habe ich bisher direkt für die VDB und Steuerkonto online genutzt).

 

Ich habe alles schön wie in DokNr. 1005781 "Durchzuführende Maßnahmen nach einem Austausch der DATEV SmartCard" durchgeführt und auch noch wie in DokNr. 1035583 unter 2.2. "Programme, Zugriffsrechte und Lizenzen manuell abrufen" beschrieben erledigt, spricht insgesamt ein aktuelles Update erfolgreich durchgeführt und es steht nun auch, dass die Zugriffsrechte vom 10.11.2021 sind.

 

Dennoch gehen weder das Steuerkonto online noch der Datenabruf VaST. Fehlermeldung:

 

"Gesteckte SmartCard ist nicht berechtigt, die VDB zu nutzen."

 

Obwohl die Kartenprüfung schön im Status sagt: "Die Karte ist für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung eingesetzt werden." Ich habe ja bisher die Anweisungen brav runtererledigt, Empfangsbestätigung etc.

 

Was fehlt noch? Woran hakt es? Was muss ich noch tun?

 

Irgendetwas in der Rechteverwaltung? In DokNr 1005781 ist davon nicht die Rede.

 

Bevor ich hier womöglich etwas falsch mache, wäre ich um eine Hilfestellung dankbar.

 

Ich habe bisher nichts für so einen Fall direkt gefunden, eher Beiträge zu Untervollmachten vergeben oder Karten für neue Mitarbeiter. Es geht mir hier aber "nur" um meine eigene Berufsträgerkarte. Und wie mein Profilname schon sagt (Kleine Einfraukanzlei), fehlt mir hier die Erfahrung. Deshalb wäre ich dankbar, von der anderer profitieren zu dürfen. Oder vielleicht gibt mir Datev selbst einen Schubs.

 

Herzlichen Dank und Gruß.

Nutzer_8888
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Nachricht 2 von 29
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Sie sollten diese Karte m.E. unbedingt auch bei Ihrer Steuerberaterkammer für die VDB registrieren lassen (diese ist dann als Hauptadministratorkarte dort gelistet - wenn der Kammerausweis ausläuft hätten Sie diesen exklusiven Zugang dort ja nicht mehr). Dann sollte zumindest  damit der Zugriff möglich sein. Temporär könnten Sie u.U. auf die neue Karte Untervollmachten noch mit dem "alten" Mitgliedsausweis setzen.

 

Hoffe dies hilft Ihnen.

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Nutzer_8888
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Nachricht 3 von 29
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Noch eine Ergänzung:

Wenn Sie eine neue SmartCard haben, müssen Sie aktuell - so glaube ich - wohl auch alle Rechte lokal und online neu setzen. Diese sollten Sie in der Rechteverwaltung in jedem Fall prüfen.

 

Viele Grüße

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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Vielen Dank an Nr.  8888 für die raschen Antworten! Das klingt plausibel. Dann werde ich das "nach Dienstschluss" noch versuchen.

 

Ich frage mich allerdings, warum Datev davon nichts in seiner Anleitung zum Kartenwechsel schreibt?! Auch in dem Anschreiben zum Kartenwechsel steht es eher "einfach" beschrieben ("Nutzer von Steuerkonto online sind nicht davon betroffen" - abgesehen davon muss ich nämlich noch eine Umregistrierung in ElsterOnline vornehmen, da ich dieses für Mini-Mandanten teilweise direkt nutze).

 

Schade, dass die technischen Hintergründe oft so kompliziert sind und nicht klar in Hilfethemen beschrieben werden. So ein Kartenwechsel kommt doch sicher häufig vor;  die Anleitung in Dok.Nr. 1005781 schreibt nur, dass man die Zugriffsrechte manuell abrufen muss mit dem Verweis auf DokNr. 1035583 - doch anscheinend reicht das eben nicht. 

Nutzer_8888
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Nachricht 5 von 29
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Genau, falls Sie für das Elster Online Portal registriert sind, muss die neue Karte dort auch gewechselt werden. Achtung: Dazu benötigt man die ursprüngliche Karte (Ihr Kammerausweis?) noch. Dieser Wechsel geht - wenn ich mich recht erinnere - relativ schnell (man bekommt Nachricht im Portal und eine Mail -> mit diesen beiden Dingen kann man die Karte wechseln.)

 

Wir hatte den Prozess mit Folgekarten (nur die letzte Stelle wird hochgezählt) in der Vergangenheit durchgeführt. Wir haben übrigens den Kammerausweis (auch für Elster und VDB registriert) im Einsatz. Zusätzlich haben wir auf den Datev MiDentities Rechte (Untervollmachten) für die Nutzung der VDB (es können bei unserer Kammer aber zwei Karten als "Hauptadministratorkarten parallel registriert werden, was wir noch nicht gemacht haben).

Wir wollten damals unbedingt potenzielle Probleme beim Wechsel der Karte vermeiden wollten und mussten.

 

 

PS:

Für uns war (und teilweise ist) dieses Signaturkartenthema und die diversen Konten mit Ihren unterschiedlichen Zugängen und Rechten auch wenig übersichtlich.

 

Ich drücke die Daumen, dass alles klappt. Eine Rückmeldung, ob alles funktionierte und welche ggf. zusätzlichen Themen auftauchten, wäre nett und für alle hier hilfreich.

Kleine-Einfraukanzlei
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Nachricht 6 von 29
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Tja, leider trotz Aktualisierung der Rechteverwaltung - alle Rechte (*) sind grün - kein Zugriff zur Finanzverwaltung, weder Abruf der VaSt noch Steuerkonto online geht, obwohl wie gesagt die Statusprüfung sagt, dass die Karte zum Datenabruf eingesetzt werden kann - dazu hatte ich sie ja gewechselt. Vorgang höchst unbefriedigend und Ziel (noch) nicht erreicht. WENN man mit Datev arbeiten kann/könnte, arbeitet es sich gut mit den Programmen. Aber sie müssen funktionieren. 

 

In Elster Online habe ich den Zertifikatswechsel übrigens erfolgreich erledigt. 

 

Führt wohl leider kein Weg um den Programmservice vorbei. 

 

 

jjunker
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Nachricht 7 von 29
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Die neue Karte muss denke ich über das DATEV trust Center freigegeben werden. Ist es eine Folgekarte oder eine neue Ersatzkarte?

 

In letzterem Fall muss ein unterschriebenes Dokument ( Link ist in der Arbeit gespeichert und folgt morgen) mit Kopie des Persos/Reisepasses an DATEV. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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metalposaunist
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@Kleine-Einfraukanzlei schrieb:

Ich frage mich allerdings, warum Datev davon nichts in seiner Anleitung zum Kartenwechsel schreibt?!


Das frage ich mich auch! Wie sie zusammen, finde auch ich das Thema höchst intransparent und da bin ich erst am FR auch in meiner neuen Kanzlei drauf gestoßen. Ein Mitarbeiter konnte die VaSt nicht abrufen. Auch ich habe den Test mit der SmartCard ID gemacht und DATEV schreibt: alles easy!

 

Also ab zum Kanzleichef und mit ihm zusammen zu einem Mandanten allen Mitarbeitern eine Vollmacht gegeben. Ob das geklappt hat: ich weiß es nicht. Und wenn: Kann man immer nur 1 Mandanten Untervollmachten geben, sodass die Mitarbeiter auch mit deren SmartCards Abrufe durchführen können?

 

Beim nächsten Fall; meiner Meinung nach gleiche Fehlermeldung; SmartCard ID in die DATEV Abfrage: diese SmartCard ist nicht zum Abruf bei der FV geeignet. Also muss man hier erstmal das Formular ausfüllen; den Perso kopieren und per Post 📯 an DATEV schicken. Dann bekommt man aber natürlich kein Feedback: geht - man bekommt nur eins; wenn was schief läuft. Da DATEV das ja nicht innerhalb 1 Tages macht und auch die Post ggf. Probleme haben kann; gerade jetzt in der Weihnachtszeit, muss man sich selber ein Knick ins Ohr machen und testen, bis es dann hoffentlich 🙏 klappt.

 

Daher auch hier: Frust! Vielleicht kann uns jemand einmal das Konzept genauer erklären inkl. Administrator-Rechten/Karten und wo man was für welche Funktion machen muss. 

 

In meinen Augen ist die Situation daher höchst unbefriedigend 👎. Aber beschreibt mal wieder sehr schön, den digitalen, kaputten Zustand diesen Landes 🇩🇪. Formulare, Formulare, Formulare von der Wiege bis zur Bahre. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Kleine-Einfraukanzlei
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Nachricht 9 von 29
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Das ist längst erledigt ...

 

Bin gespannt, was der Servicekontakt sagt...

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist ,

 

bei der "Kartenprüfung für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung" unter www.datev.de/zertifikatsabfrage  handelt es sich nicht um einen Test, ob die Karte tatsächlich funktioniert. Es wird lediglich überprüft, ob die SmartCard die grundsätzlich notwendige Voraussetzung für den Einsatz in diesem Anwendungsszenario hat. Nämlich ob sich der Karteninhaber gegenüber der DATEV mit einer gültigen Ausweiskopie identifiziert hat.

 

Damit die SmartCard dann tatsächlich in den Abrufszenarien funktioniert ist noch die Vergabe von Untervollmachten durch den Berufsträger für die jeweilige SmartCard notwendig. Diese Untervollmachtsvergabe ist mit der Berufsträger SmartCard möglich, mit der auch die Vollmachtsdatenbank ursprünglich registriert wurde.

 

Ich kenne die Details des diesen Threads zugrundeliegenden Falles nicht.

Ich vermute jedoch folgende Konstellation:

 

@Kleine-Einfraukanzlei hat die Vollmachtsdatenbank ursprünglich mit dem Kammermitgliedsausweis registriert. Inzwischen ist jedoch eine DATEV SmartCard für Berufsträger im Einsatz. Damit diese Berufsträgerkarte nun auch in der Vollmachtsdatenbank funktioniert, sind zwei Dinge notwendig:

- die neue Berufsträger Karte muss identifiziert sein

- es müssen Untervollmachten für die Berufsträgerkarte mit dem ursprünglich verwendeten Kammermitgliedsausweis vergeben werden

 

Eine weitere, aus meiner Sicht sinnvollere Alternative, wäre die Registrierung der Vollmachtsdatenbank von dem Kammermitgliedsausweis zu lösen und zukünftig dafür die Berufsträgerkarte zu verwenden. 

Dies wäre ein Wechsel der Berufsträgerkarte, welcher über die zuständige Kammer durchzuführen ist.

siehe dazu Kapitel 5 im Hilfe-Center Dokument Vollmachtsdatenbank: Voraussetzungen und Registrierung 

 

mit besten Grüßen

Thomas Neumeier

DATEV eG Nürnberg

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
metalposaunist
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@Thomas_Neumeier schrieb:

Nämlich ob sich der Karteninhaber gegenüber der DATEV mit einer gültigen Ausweiskopie identifiziert hat.


Kann DATEV dann das Wording eventuell anpassen? Das geht in beiden Fällen meiner Meinung nach gar nicht 👎.

 


Die Karte konnte nicht gefunden werden.


Klingt eher danach: diese SmartCard ist gekündigt worden und wurde bei der DATEV im RZ / LC nicht gefunden. 

 

Besser: Die Karte wurde bei DATEV noch nicht authentifiziert. Bitte nutzen Sie dieses PDF Formular dazu. 

 


Die Karte kann für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung eingesetzt werden.


... wenn Sie Untervollmachten vergeben. 

 

Besser: Die Karte wurde bei DATEV authentifiziert. Bitte denken Sie bei etwaigen Problemen an die Untervollmachten zum Abruf bei der FV.  

 

So weiß jeder eindeutig den aktuellen Stand der Dinge und weiß, was zu tun ist.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Kleine-Einfraukanzlei
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Nachricht 12 von 29
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Ich wäre hier auch dafür, das Handling klarer zu formulieren. 

 

Was Sie, Herr Neumaier, nun dankenswerterweise sagen, müsste aus meiner Sicht unbedingt im Dok.Nr. 1005781 aufgenommen werden. Oder auf andere Dokumente verwiesen werden, die nun klar beschreiben, was zu tun ist.

 

Insofern wäre ich noch dankbarer, wenn man mir (wovon vielleicht auch andere profitieren können) noch sagen könnten, was genau noch zu tun ist (nachdem ich meine Berufsträgerkarte ja schon identifiziert ist):

 

  • (Wie bzw. eher warum) muss ich eine angesprochene Untervollmacht auf meine (neue) SmartCard für Berufsträger erteilen? Ist hierfür DokNr. 1003328 maßgeblich? Wobei ich doch gar keinen Mitarbeiter für die VDB berechtigen möchte, ich will doch einfach nur selbst als Berufsträger meine Berufsträgerkarte entsprechend einsetzen zum Datenabruf von der Fin.ver.

 

  • Es wird auf Nr. 5 von DokNr. 1036447 verwiesen - maßgeblich erscheint mir hier nur der letzte Satz:
    "Bei Änderungen der Firmierung, Wechsel von Vertretungsberechtigten oder Berufsträgerkarten, fehlerhaften Daten o.ä. informieren Sie bitte Ihre Kammer." Sprich ich muss hier nun "nur noch" meine Kammer benachrichtigen? Obwohl die Karte doch entsprechend identifiziert ist bei/von der Kammer? Auch dieser Schritt sollte in Anleitungen nicht fehlen! Gibt es hierfür ein Formular oder wie hat diese "Information der Kammer" zu erfolgen?

 

Es wäre wirklich toll, wenn es dafür einen transparenteren Leitfaden geben könnte. Auch in dem Anschreiben zur Empfangsbestätigung für die neue SmartCard steht davon nichts. Das ist verwirrend. Man kommt auf die Idee, dass mit dem Zurücksicken der Empfangsbestätigung die Identifizierung ganz einfach abgeschlossen und die Karte wie gewünscht (als Berufsträgerkarte mit Datenabrufberechtigung) einsetzbar sei. 

 

Vielleicht könnte das Datev nun hier noch vervollständigen, herzlichen Dank und Gruß.

Nutzer_8888
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Haben Sie die Karte bei Ihrer Steuerberaterkammer für die VDB registrieren lassen?

Dies ist m.E. unabhängig von der Datev (die Kammer müsste dafür ein Formular haben; der Kammerausweis wird dort wohl standardmäßig hinterlegt und eine zweite Karte kann dazukommen - zumindest bei unser Kammer in Sachsen-Anhalt).

Wenn Sie diese dort registrieren, haben Sie mit dieser Karte administrativen Zugriff auf die VDB und können mit dieser auch Untervollmachten vergeben. Ansonsten - wie von den Vorrednern schon dargestellt - könnten Sie mit Ihrer "alten" Karte (Kammerausweis) - falls noch gültig - eine Untervollmacht auf Ihre neue Karte erteilen (bei Folgekarte ist dies m.E. nicht notwendig, weil der Kartenzähler außer Acht bleibt - hier muss nur Empfang bestätigt werden, falls Vorgängerkarte schon identifiziert war). Falls der Kammerausweis aber ausläuft und nicht durch eine Folgekarte ersetzt werden soll (Folgekarte müsste eigentlich automatisch vor Ablauf versendet werden), dann sollte die neue Karte unbedingt registriert werden (vertragliche Aspekte der VDB können nur mit dieser bearbeitet werden - war z.B. beim Wechsel der Zuständigkeit für die VDB der Fall!!).

 

PS:

Ich gebe Ihnen auch Recht, dass einem diese vielen Accounts (für die aber nicht allein die Datev zuständig ist), Zertifikate und Vollmachten mit Ihren verschiedenen Funktionskreisen sehr durcheinander bringen können (gerade auch wenn etwas nicht geht).

Ich habe das - bis zu einem bestimmten Punkt - durch das praktische Erleben bzw. Try and Error - verstanden (ElsterOnline, Datev-Anwendungen, VDB ....).

Nach wie vor gibt es aber für mich immer noch gewisse Intransparenzen im Zusammenhang von MiDentity und Datev-bezogenen Nutzerkonten (habe hier aktuell auch Beiträge gestartet - bisher mit mäßig Feedback).

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DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Kleine-Einfraukanzlei ,

 

mein Tätigkeitschwerpunkt liegt mehr in der Technik der SmartCards und der Sicherheitspakete, weniger in den Begleitdokumenten und den Hilfe-Center Dokumenten zu SmartCard oder Vollmachtsdatenbank.

 

Ich werde aber selbstverständlich Ihre und auch die Verbesserungsvorschläge von @metalposaunist an die entsprechenden Kollegen im Haus weitergeben.

 

Um den Sachverhalt noch etwas klarer zu machen:

 

Dreh und Angelpunkt bei der Vollmachtsdatenbank ist die Berufsträgerkarte mit der ursprünglich die Vollmachtsdatenbank registriert wurde. Mit dieser Karte werden Untervollmachten für alle anderen Karten im Kanzleiumfeld vergeben.

 

Wenn wie in Ihrem Fall nun eine weitere Berufsträgerkarte unter ihrem Namen bestellt wird, ist diese Karte erstmal nur eine weitere Karte im Kanzleiumfeld, vergleichbar mit einer Karte die sie zum Beispiel für einen Mitarbeiter bestellen würden. In der Vollmachtsdatenbank funktioniert diese Karte erstmal nicht, da ja eben noch keine Untervollmachten für diese Karte vergeben wurden. Über die Identifizierung per Ausweiskopie als zweite Voraussetzung habe ich oben ja schon referiert.

 

Allein die Tatsache, dass es sich bei der neu bestellten Karte um eine Berufsträgerkarte handelt, reicht nicht aus, um diese neue Karte automatisch zu einer -ich nenne sie mal-  "Master-Karte" in der Vollmachtsdatenbank zu machen.

 

Wenn dies gewünscht ist, dann muss dies der Berufskammer angezeigt werden. 

Dies kann über ein Formular im Kapitel 4 des oben von mir verlinkten Hilfe-Center Dokuments erfolgen.

Vollmachtsdatenbank: Voraussetzungen und Registrierung 

 

 

 

mit besten Grüßen

Thomas  Neumeier

DATEV eG Nürnberg

 

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
Kleine-Einfraukanzlei
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DAS war nun sehr verständlich dargestellt, vielen Dank, Herr Neumeier! 

 

Das Formular habe ich soeben an die Kammer gefaxt - dann sollte ja der gewünschten Nutzung meiner Berufsträgerkarte bald nichts mehr im Wege stehen. 

 

Ich rege an, dass man im Dok.Nr. 100578 https://apps.datev.de/help-center/documents/1005781  

"Durchzuführende Maßnahmen nach einem Austausch der DATEV SmartCard" in Punkt 4.2 dieses Vorgehen unbedingt noch mit aufnimmt und auf das Formular für die Kammer verweist.

 

In der jetzigen Fassung steht nämlich nur etwas über die Identifizierung (die ja durchgeführt war) und kein Wort von der Anzeige an die Kammer:

 

4.2 DATEV Steuerkonto online / Vollmachtsdatenbank

 

Identifizierung durchführen

 

Vorgehen:

Wenn die Folgekarte eine SmartCard ersetzt, die Sie identifiziert hatten, liegt der Kartenlieferung eine Empfangsbestätigung bei. Senden Sie diese Empfangsbestätigung an DATEV zurück. Nur dann ist die neue SmartCard identifiziert und kann für den Abruf von Daten bei der Finanzverwaltung genutzt werden.

Liegt der neuen SmartCard keine Empfangsbestätigung bei, war die Vorgängerkarte nicht identifiziert oder es ist aufgrund einer Namensänderung eine neue Identifizierung nötig. Vorgehen: Identifizierung einer DATEV SmartCard / DATEV mIDentity / Kammermitgliedsausweis (Dok.-Nr. 0908573)

Ob der Identifizierungsprozess für die aktuelle oder vorhergehende Karte bereits durchgeführt wurde, können Sie online prüfen. Vorgehen: Identifikationsstatus einer SmartCard / eines mIDentity prüfen (Dok.-Nr. 1013483)

 

Hätte ich das weitere Vorgehen wie JETZT erklärt vorher gewusst, hätte ich mir eine Menge Zeit, Sucherei und Herumwursteln in der Rechteverwaltung gespart.

 

Hoffentlich kann ich die nächsten Tage bald sagen: Ende gut, alles gut.

 

Herzlichen Dank für den Austausch und die Klärung. 

 

 

Nutzer_8888
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Ich drücke Ihnen die Daumen!

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metalposaunist
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Mit der Rechteverwaltung online hat das nichts zu tun und warum DATEV schreibt "Programme, Zugriffsrechte und Lizenzen manuell abrufen" erschließt sich mir auch nicht. Vielleicht, weil DATEV noch immer davon ausgeht, dass man nicht alle 4W DATEV aktualisiert und damit ggf. so alte Software im Einsatz ist, dass die Anschaltung an die FV deshalb nicht klappt. Dann möge DATEV die Erwartungshaltung ändern, weil Software heute ein sehr kurze Lebensdauer hat und immer aktuell gehalten werden muss. Egal welche Software. 

 

@Kleine-Einfraukanzlei gerne einmal Feedback, ob das geklappt hat 👍 oder ob noch mehr Nerven auf einen zukommen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Kleine-Einfraukanzlei
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Es hat geklappt!

 

Endlich kann ich die VDB und Steuerkonto online mit der neuen SmartCard für Berufsträger nutzen.

 

Es lag in der Tat "nur noch" an der Eintragung ins Berufsregister durch die StBKammer (dort hat es eine gute Woche nach meinem gefaxten Formular gedauert - am Freitag hatte ich dort angerufen; es dauere halt noch ein wenig... eine Bestätigung oder Nachricht, wann es geht, gibt es nicht).

 

Ich kann nur nochmals wiederholen und Datev bitten: Diesen Schritt und den Verweis auf das erforderliche Formular für die Berufskammer bitte unbedingt mit in die "Durchzuführenden Maßnahmen nach einem Austausch der DATEV SmartCard" (DokNr. 1005781) aufnehmen.

metalposaunist
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Ich hänge mich hier nochmal dran. Wir bekommen zu einem Mandanten den Fehler: 

 


Die Kontoabfrage schlug fehl. Es besteht keine Berechtigung zur Abfrage für dieses Steuerkonto. Der Antrag auf
Freischaltung befindet sich noch in der Bearbeitung.


Wo befindet sich was in Bearbeitung? 🤔 Meint DATEV die Vollmacht beim FA und nicht die Freischaltung der SmartCard? Eine Untervollmacht hatten wir der Mitarbeiter SmartCard schon für den Mandanten gegeben.  

 

Ein Thema mit 7 Siegeln für mich 😫

 

Das DHC schweigt sich zum Wortlaut Der Antrag auf Freischaltung befindet sich noch in der Bearbeitung. komplett aus @Melanie_Koller

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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chrisocki
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@metalposaunist  schrieb:

Ich hänge mich hier nochmal dran. Wir bekommen zu einem Mandanten den Fehler: 

 


Die Kontoabfrage schlug fehl. Es besteht keine Berechtigung zur Abfrage für dieses Steuerkonto. Der Antrag auf
Freischaltung befindet sich noch in der Bearbeitung.


Wo befindet sich was in Bearbeitung? 🤔 Meint DATEV die Vollmacht beim FA und nicht die Freischaltung der SmartCard? Eine Untervollmacht hatten wir der Mitarbeiter SmartCard schon für den Mandanten gegeben.  

 

Hi,

 

für mich ziemlich klar: --> Klärung bei der Finanzverwaltung. Da hilft meistens ein kurzer Anruf bei dem Sachbearbeiter und los geht die wilde Fahrt...

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Koller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist , ich hab mal die Suchanfrage nachgestellt: Der Antrag auf Freischaltung befindet sich noch in der Bearbeitung. Ohne mich jetzt fachlich da auszukennen, würde ich auf den 5.ten Treffer tippen.  Ursachen für fehlende Berechtigungen bei der Steuerkontoabfrage.

Das Hilfe-Dokument ist allerdings nicht so leicht als die passende Lösung zu erkennen, da die Programm-Meldung nirgends auftaucht. Ich gebe das mal als Hinweis an die Fachabteilung weiter. 👍

viele Grüße Melanie Koller
Serviceprojekte/-prozesse | DATEV eG
metalposaunist
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@chrisocki schrieb:

für mich ziemlich klar


Für mich nicht mehr. Hatten einen Mandant am 26.01.2021 noch abgefragt; jetzt stand in den Vollmachten nichts mehr drin; wir haben den Kanzleiinhaber + 1 Mitarbeiterin eingetragen; DATEV sagte: OK und direkt danach hat die Mitarbeiterin nochmal getestet und bekam die gleiche Meldung: Auftrag sei noch nicht durch. 

 

Also liegt es doch an der Vergabe der Untervollmacht, dass die Server der FA nicht so schnell sind?!

 

Ich habe erstmal meine SmartCard jetzt bei DATEV authentifizieren lassen, damit ich selber im Kopf das Chaos aufräumen kann.  

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metalposaunist
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@metalposaunist schrieb:

Ich habe erstmal meine SmartCard jetzt bei DATEV authentifizieren lassen, damit ich selber im Kopf das Chaos aufräumen kann.  


Habe ich zusammen mit einer Kollegin gemacht (PDF 1A vorbereitet mit Name und UserID, dass sie nur noch unterschreiben und Kopie vom Perso machen muss), um Porto zu sparen, weil wir aka 🇩🇪 noch nicht digital sind und dann sagte die Kollegin: Oh, ich dachte, da fehlen noch Zahlen, weil noch viele Felder frei sind. 

 

Ja, liebe DATEV, wer das Kleingedruckte lesen kann, weiß: führende 0 kann man weglassen und das macht die PDF auch. Blöd nur, dass das online Formular www.datev.de/zertifikatsabfrage die führenden 0 nicht weglässt und alle "Zellen" im übertragenen Sinne gefüllt bleiben, wenn man die UserID aus den Service Anwendungen kopiert. 

 

Warum? Inhomogenität. Große Klasse 👍

 

Im Übrigen habe ich mich selbst gewundert, wie das PDF Formular reagiert und habe 3x meine UserID rein kopiert, weil ich auch dachte, das sei ein Fehler, wenn nicht alles bis zum .00x Teil gefüllt ist. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
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Deine Karte kann authentifiziert sein und du kommst trotzdem nicht rein. Ich habe die Mastercard der Kanzlei gerade nicht zur Hand daher kein Srennshot möglich.

Ich tippe mal drauf das dein Chef dich in der VDB noch eintragen muss.

Was erst geht wenn deine SmartCard durch DAEV authentifiziert wurde.

Was aber längst der Fall sein müsste.

Dass es da keinen Prozessplan von gibt.... schwach. DATEV beschreibt nur wieder den eignen Teild und die Kammer Ihren Teil... da soll sich einer auskennen.

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metalposaunist
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Danke @jjunker! Ich komme der Sache ein Stück weit näher. Als es bei einem Kollegen auch nicht klappte, hat der Kanzleipartner gleich ihn und mich mit eingetragen. Also stehen in Steuerkonto online unter Registrierungsdetails zum Mandanten all unsere Mitarbeiter drin. Die Kanzleipartner bei Untervollmacht nein, weil die keine brauchen und alle Mitarbeiter mit Untervollmacht ja. Logisch. Verstanden. Die Kanzleipartner geben das Recht mit der Untervollmacht an die Mitarbeiter weiter. 

 

Seit kurzem ist meine SmartCard auch bei DATEV authentifiziert, nachdem ich x Mal manuell die Prüfung gemacht habe, weil man ja keine Benachrichtigung bekommt. Woohoo! 👍

 

Jetzt kann ich bei diesem 1 Mandant das Steuerkonto online abfragen. Zumindest bekomme ich keine Fehlermeldung. 

 

Meine Kollegin kann jetzt bei 1 weiteren Mandat keine Abfrage machen. Ich auch nicht. Wir haben uns gestern durch den Kanzleipartner im Programm als Untervollmacht eintragen lassen. Geht heute noch immer nicht. 

 

Meldung: 


Die Kontoabfrage schlug fehl. Es besteht keine Berechtigung zur Abfrage für dieses Steuerkonto. Der Antrag auf Freischaltung befindet sich noch in der Bearbeitung.


Mittlerweile meine ich gelesen zu haben, dass das Mandat den Haken für Untervollmachten auch weglassen kann bzw. aktiv setzen muss?!

 

Was für eine undurchsichtige ... 😡. Im Programm Steuerkonto online kann ich keinen Unterschied erkennen. 

 

Und: Noch Anfang 2021 hatte eine Kollegin bei noch einem Mandat eine erfolgreiche Abfrage gemacht. Diese Kollegin steht jetzt nicht mal mehr in den Registrierungsdetails drin. Dann darf/kann die jetzt auch keine Abfrage mehr machen? Warum? Was hat sich geändert? Ja, ich hatte die SmartCard kündigen lassen aber diese Kündigung zurückgenommen und die betreffende Kollegin steht bei einem anderen Mandat in den Registrierungsdetails. Also kann DATEV diese SmartCard auch nicht automatisch mit der Kündigung gelöscht haben. 

 

Was - ein - Chaos in meinen Augen. 

 


@jjunker schrieb:

Dass es da keinen Prozessplan von gibt.... schwach.


Du meinst so einen Plan mit Pfeilen und Co.? Und an der richtigen Stelle die richtigen DHC Einträge? 

 

Und wenn man umzieht bekommt man eine neue Steuernummer habe ich am Rande mitbekommen?

 

Gott, die Bürger ID wird genauso ein Müll 👎. Gestern den neuen Personalausweis mit der App am iPhone gescannt und die Transport PIN musste ich mit so viel Mühe freirubbeln - ältere Bürger hätten dazu keine Kraft gehabt mit der Münze 🙄. Ich dachte, gleich zerreißt es das Papier und ich stehe dann da wie Ochs vorm Berg. 

 

Hauptsache, ich muss zum Booster-Termin eine PDF mit 3 Seiten ausgedruckt 🖨 mitbringen, wo auf Seite 1 der QR-Code steht. Deutschland 🇩🇪 deine Digitalisierung ... schlimm. Einfach nur noch schlimm. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
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@metalposaunist ich finde morgen oder vielleicht heute Nachmittag 15 Minuten Zeit dann wenn's OK ist schalt ich mich bei dir Mal drauf?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
metalposaunist
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Wenn dann heute, DO oder FR. MI ist doch mein https://www.milia.io/ Tag 😉. Bin bis 16 Uhr gut zu erreichen. Kontaktdaten müsstest Du haben. 

 

Danke! 👍

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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metalposaunist
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Wenn DATEV sich bei mir melden möchte: gerne 👍. Weil @jjunker und ich aktuell beide nur noch 😵 sind, was die Nutzung von Steuerkonto online angeht. Wir können beide keinerlei Logik erkennen oder nicht den Grund, warum die Konten nicht abgefragt werden dürfen. 

 

SK ID 55359084 dazu ist raus. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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metalposaunist
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Wenn neue Mitarbeiter mit eigener SmartCard zur Abfrage von Steuerkonten berechtigt werden sollen, führen Sie erneut den Assistenten für die Steuerkontoregistrierung für die gewünschten Mandanten mit derselben DATEV SmartCard classic für Berufsträger aus. Aktivieren Sie bei der Vergabe der Untervollmachten die Kontrollkästchen bei den neuen Mitarbeitern.


Das kann es auch nicht sein. Bei 1 Mandanten standen in den Registrierungsdetails gar keine Mitarbeiter oder Berufsträger drin, obwohl wir den erst noch 2021 abfragen konnten. Wir haben dann 1 Berufsträger die Freischaltung für mich und 1 Kollegin machen lassen: geht bis heute nicht. Und 5 Tage sind lange um. 

 

Ich check's nicht 😂. Und dann kommen noch landespezifische Dinge hinzu und Sachen macht sein eigenes Ding oder so. Ja, wir Deutschen mit dem digitalen Föderalismus 👍. Nur, wenn ein Einhorn anwesend ist 🦄. Und da fragen sich wirklich noch Leute, warum das nicht klappt? Ernsthaft? 😂 Ich fall vom Stuhl. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 10.01.2022 17:04:02 von metalposaunist
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