@metalposaunist schrieb:
Das Smartphone darf man dann grenzüberschreitend verwenden, die SmartCard nicht?! Na die Logik erkläre mir mal einer 🤣.
Falsch!
Da gibt es keinen Erklärungsbedarf. Auch das Smart Login auf dem Telefon ist genehmigungspflichtig. da gibt es keinen Unterschied zur Smart Card:
Einsatz von DATEV-Software im Ausland und Genehmigungspflicht - DATEV Hilfe-Center
Also irgendwie spreche ich wohl italienisch . . .
Ich bin in keinster Weise hier schlecht auf die DATEV zu sprechen und habe das so auch mit keiner Silbe erwähnt, sondern vielmehr, dass wohl mit der aktuellen Struktur der SL noch nicht universell einsetzbar ist und das Momentum eben Knüppel in den Beinen ist, was mich jetzt aber nicht ausgesprochen ärgert, sondern vielmehr auffällt, weil es unrund ist.
Zum ditten Mal: Das physische Mitschleppen des Mydentity ist keine Lösung, nicht zukunftsfähig, lästig und nicht gewünscht und muss ich jetzt eine Jeans tragen, damit ich DATEV-kompatibel bin 🙂 Jetzt wird es immer lustiger, aber Spass beiseite:
Die "Zippo-Tasche" an der Jeans ist für Vieles sinnvoll und nutze ich auch für allerlei, aber dann wäre kein Platz mehr für die sinnvollen, notwendigen Dinge (bspw. Autoschlüssel), wenn der Stick reinmüsste . . .
Den Stick mitzuführen ist keine Lösung.
Definitiv nicht.
Ich gehe auch davon aus, dass mittelfristig der mydentity vollständig vom SL ersetzt wird.
Das ja nun Mist @andrereissig 😲. Jetzt ist @deusex aber in der Bredouille. Nein, er ist ja in Italien, Moment ... 😂.
Ja, jetzt bin ich sowas von im Eimer . . . 😉
Ich bin Steuerberater und mache das natürlich auf mein Risiko.
Du berätst Deine Kunden und musst im Ernstfall Stellung beziehen, wenn der Kläger auf der Matte steht.
Wessen Problem ist größer 😉 ?
OK. Dann verstehe ich das offenbar nicht ganz wohl.
Ist ja wohl ein Scherz mit dem "Kläger-Richter", hoffe ich doch . . . !!! Dies dürftet ja wohl kein offizieller Rat an Deine Kunden sein, sie sollen halt das Gesetz übertreten, weil es anders nicht geht. Uiuiui . . .
Ob es Dir nun einleuchtet oder nicht, aber das Smartphone inklusive SmartLogin & Co. ist von dieser Beschränkung nicht erfasst.
Dann berätst Du also deine Mandanten anders als wie Du handelst? 🤔 Wenn ein Mandant fragt, ob er im Ausland sein SmartLogin nutzen kann, sagst Du also: nein aber selber trägst Du als Berater das Risiko?
Na so berate ich meine Kunden nicht 😅.
@deusex schrieb:
Wessen Problem ist größer 😉 ?
Hm, na Deins? Ich hab' keins. Du machst hier ein Fass auf 😅.
Meine Mandanten haben mich das noch nie gefragt und wenn das der Fall wäre, würde ich Ihnen in jedem Fall den obigen Hinweis erteilen und was sie dann draus machen ist dann ihr Risiko.
Ich trage mein Risiko dafür auch selbst.
Jedenfalls nehme ich das als kleines Zusatzthema für meinen nächsten Newsletter mit auf.
Ich denke, dann dürfte auch alles gesagt sein. Nix für ungut.
Danke @chrisocki , dem gehe ich noch genauer nach.
@andrereissig schrieb:
@metalposaunist schrieb:Einsatz von DATEV-Software im Ausland und Genehmigungspflicht - DATEV Hilfe-Center
Dies betrifft demnach nur Drittstaaten, welche die Schweiz miteinschließen würde; m.E. auch beim Transit müsste dies angemeldet werden. Sehr interessant.
Für das nicht-europäische Ausland wäre demnach ein offizielles Arbeiten aus der Ferne mit DATEV ohne explizite Genehmigung des Landes nicht möglich.
Das ist wohl ein generelles und kein DATEV-spezifisches Problem. Eine Hinweispflicht an den Mandanten ist m.E. dann zumindest obligatorisch und was dann jeder selbst draus macht, seine Angelegenheit.
@deusex schrieb:
Für das nicht-europäische Ausland wäre demnach ein offizielles Arbeiten aus der Ferne mit DATEV ohne explizite Genehmigung des Landes nicht möglich.
Stimmt. Aber wer sollte das schon wollen? DATEV liest eh nur deutsche und österreichische IBANs ein 😂.
@metalposaunist schrieb: DATEV liest eh nur deutsche und österreichische IBANs ein.
Setzen, 6.
Es geht bei den Sticks und des SL um den Technologietransfer von Kryptotechnik. Nicht um die Funktion oder was damit bezweckt wird.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Lasst und mal wieder runterkommen. Es ist Freitag und das Leben zu kurz...
Und deshalb frisch aus der Werkstatt:
Schach!
@metalposaunist, von der Frage, ob und welche Anmeldeverfahren/-geräte man mit den Urlaub nehmen darf, jetzt einmal abgesehen, die Unlogik der Beschränkungen bleibt ja bestehen. Warum kann ich mit SL keine digitalen Belege buchen? Warum geht das mit DATEV-Benutzer, die Buchungsinformationen können dann aber nicht zurück geschrieben werden? Und das hat in dem Fall auch nichts mit irgendwelchen schnarchigen Behörden zu tun, die auf Authentifizierung mit SmartCard bestehen, sondern liegt allein bei DATEV.
SmartCard und SmartLogin sollten da zumindest im Hinblick auf rein DATEV-interne Anwendungen und Funktionen schon gleichgestellt werden. Umso mehr, wenn - wie du ja immer wieder forderst - die Rechtevergabe an der Person und nicht mehr am Medium hängt.
@rschoepe schrieb:
Und das hat in dem Fall auch nichts mit irgendwelchen schnarchigen Behörden zu tun, die auf Authentifizierung mit SmartCard bestehen, sondern liegt allein bei DATEV.
Der Teil ja, aber ist ja nicht alles, was SmartCard-only ist.
@rschoepe schrieb:
SmartCard und SmartLogin sollten da zumindest im Hinblick auf rein DATEV-interne Anwendungen und Funktionen schon gleichgestellt werden.
Ist DATEV ja dran. Dauert halt.
@rschoepe schrieb:
Umso mehr, wenn - wie du ja immer wieder forderst - die Rechtevergabe an der Person und nicht mehr am Medium hängt.
Nein. Ich fordere immer Rechtevergabe an der Gruppe 😉.