Hallo, Sie können beruhigt sein: Es gibt bei mehreren Beschäftigungszeiträumen keine Probleme bei der euBP. Entweder war mal wieder der "kompetente" First-Level-Support am Start oder die Information wurde falsch verstanden. Da Sie bei der Anlage eines neuen Zeitraumes die bisherigen für evtl. Korrekturen sperren, wird es dieser Umstand sein, der gemeint war. Allerdings nutzt Ihnen diese Möglichkeit nur etwas, wenn es um LSt geht. Im Bereich der SV hat der AG bei Korrekturen beim AN grundsätzlich nur einen Rückgriff auf die letzten 3 Monate; alle Bereiche davor sind allein die Sache des AG. (Was in der Realität gemacht wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.) Selbstverständlich gibt es auch "Exoten-Fälle" jenseits einer BP wie ich ihn einmal hatte: Im Vorjahr eingetretener Maler, gemäß Rücksprache mit der Malerkasse noch nicht in der Branche beschäftigt, also Beginn mit 25 Tagen Urlaub und 9,5 %. Im Winter des Jahres dann witterungsbedingte Kündigung. Kurz vor Wiederaufnahme der Arbeit kam dann die Rückmeldung der Malerkasse: Oh, wir haben jetzt weitere Unterlagen bekommen. Der Maler war doch schon in der Branche bechäftigt und zwar mehrmals. Und zwar so lange, dass durch die Branchenzugehörigkeit nun 28 Tage Urlaub bei 10,6 % gelten. In dem Moment war es natürlich gut, Korrekturen anstoßen zu können. Trotzdem bleibe ich dabei: Machen Sie mit der alten PNR weiter. Ich habe früher auch immer mit neuen PNRn gearbeitet, aber die Übersichtlichkeit hat dabei gelitten und vor allem die umfangreichen manuellen Erfassungen und Änderungen (durchaus fehlerbehaftet) haben für zusätzlichen Zeitaufwand gesorgt. Kann man sich und dem Mandanten ersparen.
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