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Mehrfachbeschäftigung - über BBG - Erfassung in Lodas

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letzte Antwort am 10.01.2024 10:32:09 von sonja
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karin-baers
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe einen Arbeitnehmer, der bei zwei meiner Mandanten angestellt ist.

Mandant 1: Brutto 6061,00

Mandant 2: Brutto   800,00

Er überschreitet also in der Summe sowohl die BBG KV wie auch die BBG RV.

Für 2016 habe ich rückwirkende Meldungen der Krankenkasse bekommen und auch entsprechende Nachberechnungen aufgrund der Mehrfachbeschäftigung. Jetzt würde ich das gerne vorab schon mit dem laufenden Lohn berücksichtigen.

Wie erfasse ich diesen Fall richtig in Lodas, damit in beiden Mandaten nur der anteilige Beitrag berechnet und vom Lohn abgezogen wird?

Ich bin für Hilfe dankbar, da ich nach dem Studium mehrerer Dokumente meine alles richtig eingerichtet zu haben, es aber leider nicht klappt.

Sonnige Grüße vom Niederrhein,

K. Baers

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 16
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Hallo Frau Baers,

damit in beiden Fällen der anteilige Beitrag berechnet wird, müssen die Entgelte wie folgt zusammengefasst werden:

KV/PV
Mandant 1: Brutto  6.061,00 EUR             -> Entgelt bis BBG: 4.350,00 EUR
Mandant 2: Brutto     800,00 EUR             -> volles Entgelt:        800,00 EUR

Gesamtsumme: 5.150 EUR

Dieser Wert ist in beiden Mandanten unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Register „Entgelt über BBG“ im Feld KV/PV zu erfassen.

RV/AV

Mandant 1: Brutto 6.061,00 EUR             -> volles Entgelt: 6.061,00 EUR

(bei neuen Bundesländern: 5.700,00 EUR)
Mandant 2: Brutto    800,00 EUR             -> volles Entgelt:    800,00 EUR

Gesamtsumme: 6.861,00 EUR (bei neuen Bundesländern: 6.500,00 EUR)

Dieser Wert ist in beiden Mandanten unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Register „Entgelt über BBG“ im Feld RV und AV zu erfassen.

Aufgrund der oben genannten Eingaben, erfolgt dann im Hintergrund die anteilige Beitragsberechnung aufgrund des jeweiligen laufenden Entgelts.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wolfram
Aufsteiger
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Wichtig ist auch dies Eingabe JEDEN Monat zu machen !!!

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carsten
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Hallo,

ich habe dasselbe Problem - mit der Abweichung, dass bei Mandant 1 bereits die BBG überschritten ist. Ich habe die folgende Konstellation:

Mandant 1: Brutto 6.660,00 €

Mandant 2: Brutto 850,00 €

Gesamt: Brutto 7.510,00 €

Für die anteilige Berechnung der RV-Beiträge würde ich folgende Werte erwarten:

Mandant 1: 6.350 € x 6.660 € / 7.510 € = 5.631,29 € anteiliges RV-Brutto

Mandant 2: 6.350 € x 850 € / 7.510 € = 718,71 € anteiliges RV-Brutto

Für Mandant 2 funktioniert das, Lodas errechnet einen RV-Beitrag von 67,19 € aus einem anteiligen RV-Brutto von 718,66 € - was der Berechnung nahezu entspricht.

Für Mandant 2 funktioniert es nicht, Lodas errechnet einen RV-Beitrag von 502,02 € aus einem anteiligen RV-Brutto von 5.369,17 €.

In Summe wird aus den beiden anteiligen RV-Anteilen (718,71 + 5.369,17 = 6.087,77 €) nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 € erreicht - somit muss irgendwo ein Fehler in der Gehaltsabrechnung stecken.

Das von Lodas für den Mandant 1 errechnete anteilige RV-Brutto von 5.369,17 € erhält man, wenn man rechnet: 6.350 € x 6.350 € / 7.510 €.

Die Erfassung von 7.510,00 € ist bei Mandant 1 und 2 unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Register „Entgelt über BBG“ im Feld RV und AV erfolgt. Warum wird bei Mandant 1 jedoch nicht ein anteiliges RV-Brutto von 5.631 € ermittelt - bzw. muss die Erfassung anders erfolgen, wenn bei einem der beiden Mandanten schon die BBG überschritten ist und nicht erst in Summe aus beiden Beschäftigungsverhältnissen?

Falls jemand einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar, die Hilfe-Dokumente haben mir bisher nicht weiterhelfen können.

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karin-baers
Einsteiger
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Hallo Carsten,

Ich hatte den gleichen Fall. Das reine Bruttogehalt bei Mandant 1 lag unter der BBG RV, mit PKW und sonstigen Zulagen war ich bei Mandant 1 auch schon alleine über der BBG RV.

Ich habe die von der Datev vorgeschlagene Lösung genutzt in beiden Mandanten die BBG + das Entgelt aus der zweiten Beschäftigung zu erfassen.

In meinem Fall also für die KV :4350,00 + 800,00 = 5.150,00 und für die RV 6.350,00 + 800,00=7.150,00

Ich hatte mir parallel eine eigene Vorlage gebastelt um die Berechnung von Lodas nachvollziehen zu können, in der ich das jeweilige Brutto (respektive bei Mandant 1 die BBG) ins Verhältnis zum Gesamten sv-pflichtigen Entgelt setzte. Und mit den oben beschriebenen Eingaben stimmt bei mir jetzt alles.

In Ihrem Fall würde ich also 5.200,00 bei der KV und 7.200,00 in der RV erfassen. Dann sollte alles glatt gehen.

Mit freundlichem Gruß

K. Baers

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carsten
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Liebe Karin,

vielen Dank für die Rückmeldung, auch für den Hinweis mit dem Pkw.

Mit den Werten von 5.200,00 und 7.200,00 Euro funktioniert die

Berechnung nun genauso wie gewünscht.

Sonnige Grüße aus dem Ländle,

Carsten Redling

karin-baers
Einsteiger
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Freut mich, das ich helfen konnte.

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seyda
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Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu der Mehrfachbeschäftigung.

Wir haben einen Mandanten übernommen (Fremdsystem)

Haben in Lodas alles soweit eingetragen.

Die AN hat eine MFB.

AG 1=6650€

AG 2 =650€

Wir haben in der SV-MFB den Betrag von 650€ eingeben und "Entgelt über BBG" 7.143,94€ eingetragen.

Jetzt sagte mir der Kollege, dass die Grenze 7.150€ wären.

Wie errechne ich das ganze?

Haben darüber leider nichts gefunden.

Ich möchte es verstehen, wie sich das Ganze zusammensetzt.

Vielen Dank.

Wünsche einen schönen Tag.

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carsten
Beginner
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Nachricht 9 von 16
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Für die Berechnung nimmt man die BBG für das aktuelle Jahr und addiert den übersteigenden Betrag. Die BBG für 2018 ist 6.500 €, daher ist die Berechnung

6.500 € + 650 € = 7.150 €.

Für das anteilige RV-Brutto ergibt sich:

(6.500 € * 6.500 €) / 7.150 € = 5.909,09 €

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seyda
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So komme ich auch drauf.

Aber warum haben wir dann nicht die 7.150€ sondern 7.143,94€ genommen.

Gibt es da eine Grenze?

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tschuster
Beginner
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Nachricht 11 von 16
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Hallo, ich habe folgende Frage zur Eingabe in LODAS unter Mehrfachbeschäftigung.

 

Hier die Basisdaten: Ein AN verdient bei AG 1 EUR 4.800,00 und bei AG EUR 1.300,00 brutto.

 

Somit erfasse ich bei der monatlichen Abrechnung unter "Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung | Entgelt über BBG" beim laufenden beitragspflichtigen Gesamtentgelt "KV/PV" folgende Daten:

 

- BBG wurde überschritten: ja

- Betrag: EUR 6.100,00

 

Somit klappt das auch, was die monatliche BBG im den Bereichen KV/PV betrifft.

 

Der Mitarbeiter bekommt im Monat 12/2022 eine Tantieme in Höhe von EUR 14.400,00.

 

Jetzt meine Frage:

Wie und welche Werte erfasse ich unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung | Entgelt über BBG"

 

1. im Bereich "Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen"

2. im Bereich "Beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung aus dieser Beschäftigung"

 

Vielen Dank für Hilfen und Erläuterungen.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wird die Tantieme sozialversicherungsrechtlich als Einmalbezug abgerechnet, erfassen Sie in der Gruppe Beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung aus dieser Beschäftigung im Feld BBG wurde überschritten den Eintrag Ja und im Feld Betrag die 14.400,00EUR. Dies gilt für KV/PV, RV und AV je nachdem ob daraus Beiträge anfallen. Einmalzahlungen anderer Arbeitgeber dürfen in diesem Betrag nicht enthalten sein. Laufendes Arbeitsentgelt erfassen Sie, wie geschildert, in der Gruppe Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen.


Wird die Tantieme als laufender Bezug abgerechnet, dann erhöht sich in der Gruppe Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen der Betrag. Hier erfassen Sie die Summe aus allen Beschäftigungen (auch das von Ihnen abgerechnete Entgelt). Dabei ist je Arbeitgeber der Betrag auf die entsprechende BBG zu kürzen. Die Summe aus allen Beschäftigungen kann daher über der BBG liegen.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MB2020
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

vielleicht können Sie mir zum Thema "Mehrfachbeschäftigung" auch folgende Frage beantworten.

Mitarbeiter ist mehrfach beschäftigt. Das habe ich auch im Feld Mehrfachbeschäftigung so geschlüsselt

Berechnung erfolgt aus meiner Sicht einwandfrei.

Jedoch erhalte ich folgende Fehlermeldung/Hinweistext:

"Der Arbeitnehmer übt parallel mehrere Minijobs aus. Im Abrechnungsmonat liegt die Summe aller Minijob-Entgelte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze..........."

Ich verstehe die Meldung nicht. Ich habe lediglich die Mehrfachbeschäftigung geschlüsselt und die Entgelte der Beschäftigung 1(6.000,00 €) und Beschäftigung 2(2.085,00 €) eingegeben.

Können Sie helfen?

Vielen Dank und viele Grüße

Meike

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 16
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Hallo,


haben Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Register Allgemeine Daten den Bereich "Angaben zu Entgelten aus anderen Beschäftigungen" ausgefüllt?
Dieses Eingabefeld ist nur für mehrfachbeschäftigte Minijobber relevant.


Daher geht das Rechenzentrum von einem mehrfachbeschäftigten Mitarbeiter mit mehreren Minijobs aus und Sie erhalten die genannte Fehlermeldung.


Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1023122 .

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sonja
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Nachricht 15 von 16
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Hallo,

 

habe die gleiche Meldungen .... " mehrere Minijobs..." wie User MB2020 erhalten.

 

Zum Glück habe ich hier bei der Community nachgesehen und auch ihre Antwort dazu gefunden.

 

Meine Anmerkung dazu:

leider ist bei der Eingabe zur Mehrfachbeschäftigung NICHT ersichtlich, dass das Feld "Angabe zu Entgelten aus anderen Beschäftigungen" nur für Minijobbler ist.

Auch weil es unter "Allgemeine Daten" steht.

 

Vorschlag:  mit dem Zusatz  "nur bei Minijobs"   würde das ganze vereinfacht werden  und wir müssten nicht auf Fehlersuche gehen.

 

Ich werde nun meine Eingabe löschen und wenn ich mich nicht mehr melde, lag es wirklich nur an diesen einen Eintrag.

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sonja
Einsteiger
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Muss  wirklich JEDEN Monat die Entgelte zur Mehrfachbeschäftigung eingetragen werden?    Über Jahre hinweg?

 

 

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letzte Antwort am 10.01.2024 10:32:09 von sonja
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