Hallo, ich habe dasselbe Problem - mit der Abweichung, dass bei Mandant 1 bereits die BBG überschritten ist. Ich habe die folgende Konstellation: Mandant 1: Brutto 6.660,00 € Mandant 2: Brutto 850,00 € Gesamt: Brutto 7.510,00 € Für die anteilige Berechnung der RV-Beiträge würde ich folgende Werte erwarten: Mandant 1: 6.350 € x 6.660 € / 7.510 € = 5.631,29 € anteiliges RV-Brutto Mandant 2: 6.350 € x 850 € / 7.510 € = 718,71 € anteiliges RV-Brutto Für Mandant 2 funktioniert das, Lodas errechnet einen RV-Beitrag von 67,19 € aus einem anteiligen RV-Brutto von 718,66 € - was der Berechnung nahezu entspricht. Für Mandant 2 funktioniert es nicht, Lodas errechnet einen RV-Beitrag von 502,02 € aus einem anteiligen RV-Brutto von 5.369,17 €. In Summe wird aus den beiden anteiligen RV-Anteilen (718,71 + 5.369,17 = 6.087,77 €) nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 € erreicht - somit muss irgendwo ein Fehler in der Gehaltsabrechnung stecken. Das von Lodas für den Mandant 1 errechnete anteilige RV-Brutto von 5.369,17 € erhält man, wenn man rechnet: 6.350 € x 6.350 € / 7.510 €. Die Erfassung von 7.510,00 € ist bei Mandant 1 und 2 unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Register „Entgelt über BBG“ im Feld RV und AV erfolgt. Warum wird bei Mandant 1 jedoch nicht ein anteiliges RV-Brutto von 5.631 € ermittelt - bzw. muss die Erfassung anders erfolgen, wenn bei einem der beiden Mandanten schon die BBG überschritten ist und nicht erst in Summe aus beiden Beschäftigungsverhältnissen? Falls jemand einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar, die Hilfe-Dokumente haben mir bisher nicht weiterhelfen können.
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