Hallo,
ich hatte bei einem MA der nach langer Unterbrechung noch einen Monat bis zum Austritt gearbeitet hat Überstunden aus mehreren Jahren als EBZ abgegolten.
Hierbei wurden dann nur Beiträge bis zur anteiligen BBG des Austrittjahres berechnet.
Die Differenz möchte die RV-Prüfung nun nachfordern.
Wie kann ich sowas für die Zukunft vermeiden, (eine Nachberechnung auf die Entstehungsmonate ist leider meistens nicht möglich) ??