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Lohnabrechnung öffentlicher Dienst mit Zeitversatz

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letzte Antwort am 19.02.2024 18:20:02 von Constanze_GM
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Constanze_GM
Einsteiger
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Hallo zusammen,

Ich benötige bitte Eure Hilfe bezüglich Lohnabrechnungen im öffentlichen Dienst. Ich rechne seit mehreren Monaten einen Mandanten im öffentlichen Dienst ab. Hierfür erhalte ich immer die SFN-Zeiten und die Essensgeldabzüge beispielsweise im Februar, welche aber eigentlich den Dezember rückwirkend betreffen. Bei diesem Mandanten wurden aber schon immer diese Zuschläge im laufenden Monat abgerechnet. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, was in Monaten mit Krankengekdbezug oder Beschäftigungsverbot passiert. Ich bin der Meinung, hier läuft was schief und meine ganzen Berechnungen werden spätestens bei Austritt oder außergewöhnlichen Vorkommnissen wie Krankengeldberechnung ... zunichte gemacht. Eigentlich sollte man diesen Mandanten umstellen und die Zuschläge in den Entstehungsmonat rückrechnen. Wie sehr Ihr das und welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht.

Vorab lieben Dank für Eure Ideen und Anregungen.

Constanze

wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

wir rechnen auch TVöD mit den 2 Monaten Versatz. Der Versatz ist vom Tarif her so vorgesehen.

Bei Austritt oder  Krankengeld hab ich bisher immer auf den letzten Beschäftigungsmonat nachberechnet..

 

 

Constanze_GM
Einsteiger
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Hallo Wolfram,

Danke für Deine Rückantwort. Habe ich es also seither richtig gemacht, dass ich die SFN-Zuschläge immer im laufenden Monat eingegeben habe, obwohl sie bereits 2 Monate vorher "erarbeitet" wurden? Oder hätte ich diese Abrechnungsdaten jeweils als Nachberechnungen in den vorletzten Monat einschlüsseln müssen? Und wie rechnest Du die Krankentage- und Urlaubsaufschläge für Mitarbeiter ab, wenn sie noch nicht lange genug da sind, als dass der Durchschnittsspeicher entsprechend gefüllt wäre?

Wäre toll, wenn Du mir hier noch weiterhelfen könntest. Vielen Dank schonmal vorab.

 

Constanze

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wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Ja das mit dem Versatz hast Du so richtig gemacht. Steht auch so im Tarif. Nachberechnung verwende ich nur bei Austritt. (Ich bekomme die Zuschlagsdaten ja erst 2 Monate später als Datei eingespielt, bei ausgeschiedenen MA ändere ich dann manuell auf NB Austrittsmonat)  

Wenn noch keine Daten im Speicher sind rechne ich auch keinen Zuschlagsausgleich ab..

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Constanze_GM
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Super, das hat mich jetzt doch beruhigt. Dachte schon, ich wäre auf dem Holzweg. Dankeschön für Deine Rückmeldung.

Constanze

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letzte Antwort am 19.02.2024 18:20:02 von Constanze_GM
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