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Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 17.09.2025 12:40:16 von Sarah_Loos
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wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 2
111 Mal angesehen

Hallo,

 

uns stellt sich gerade die Frage wann man diesen Haken setzten muss ....

 

Eigentlich wird ne Abfindung doch immer nur bei Kündigung durch AG und nicht durch AN gezahlt.

 

Wir vermuten das betrifft nur den Fall eines Aufhebungsvertrages ??

 

wolfram_0-1758005107154.png

 

Danke für Info

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
45 Mal angesehen

Hallo @wolfram,

den Haken „Zahlung der Abfindung wäre auch bei Kündigung durch Arbeitgeber erfolgt“ setzen Sie nur, wenn es sich z. B. um einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer Arbeitgeberkündigung handelt.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.09.2025 12:40:16 von Sarah_Loos
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