Hallo,
uns stellt sich gerade die Frage wann man diesen Haken setzten muss ....
Eigentlich wird ne Abfindung doch immer nur bei Kündigung durch AG und nicht durch AN gezahlt.
Wir vermuten das betrifft nur den Fall eines Aufhebungsvertrages ??
Danke für Info
Hallo @wolfram,
den Haken „Zahlung der Abfindung wäre auch bei Kündigung durch Arbeitgeber erfolgt“ setzen Sie nur, wenn es sich z. B. um einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer Arbeitgeberkündigung handelt.