Hallo!
Wir diskutieren hier gerade in der Lohnabteilung.
Folgender Fall!
Der Arbeitgeber hat mehrere Betriebe mit verschiedenen Betriebsnummern.
AN hat einen Hauptjob in Betrieb 1 z.B. ab März 25
Er nimmt im März auch Minijob im Betrieb 2 auf
Im April bleibt der Hauptjob bei Betrieb 1
Minijob im Betrieb 2 ist Null
Dafür neuer Minijob bei Betrieb 3 mit Entgelt
Geht das so? Wir fragen uns, ob der Minijob 3 frei abgerechnet werden darf, da der Minijob Betrieb 2 ja vorübergehend ruht (Abmeldung soll nicht erfolgen, da in einigen Monaten dort wieder tätig).
Oder muss der Minijob 3 pflichtig werden, da ja bereits ein erster Minijob existiert.
Kann uns jemand auf die Sprünge helfen?
Es zählt immer der zeitlich früher begonnene Beschäftigung.
Wenn der Mandant den Minijobber dort nicht abmelden will, hat er meines Erachtens Pech. Der Minijob in Betrieb 3 ist der 2. Minijob und daher nicht frei.
Guten Morgen,
m.E. wäre dies als einheitliches Arbeitsverhältnis zu betrachten. Es ist ein Arbeitgeber, zwar mehrere Betriebe aber dennoch ist der Arbeitgeber als die gleiche natürliche Person zu behandeln!
https://www.nwb-experten-blog.de/minijob-neben-hauptjob-nicht-beim-gleichen-arbeitgeber/
VG
Regi
Hallo,
hier kommt es erstmal drauf an ob es sich um Einzelfirmen oder GmbH s handelt.
Bei Einzelfirmen funktioniert diese Konstellation nicht, da von einem AG ausgegangen wird.
Wenn GmbH, dann müsste der Minijob in Betrieb 2 abgemeldet werden (also Austritt nicht Unterbrechung) dann würde es gehen.
Hallo,
in den Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist dies auf Seite 30 erklärt, Beispiel hierzu 1b auf Seite 117:
M. M. geht das weder bei Einzelunternehmen noch bei Personengesellschaften lt. den Richtlinien....
VG
Regi
Hallo,
2 verschieden GmbH s zählen nicht als 1 AG , das wäre nur wenn eine GmbH mehrere Betriebsstätten hätte.
Rechne so eine Fall schon viel Jahre ab und hatte mir das vorher vom DRV Prüfer bestätigen lassen..
Kommt es nicht auch noch darauf an, ob der MA inhaltlich das gleiche macht?
Wir hatten mal einen Fall in gleicher Konstellation, wo das ok ist, weil der MA in Betrieb 1 als Importkaufmann tätig war und im Betrieb 2 aber als Buchhalter.
@Regi schrieb:M. M. geht das weder bei Einzelunternehmen noch bei Personengesellschaften lt. den Richtlinien....
Eine GmbH ist aber eine Kapitalgesellschaft. 😉
Wir haben auch so einen Fall, drei GmbHs (alle mit dem gleichen GGF) bei denen die Mitarbeiter in der einen voll und einer anderen als Minijob beschäftigt sind und dann immer wieder mal herum geschoben werden, wie es gerade nötig ist.
Da muss @Lohnbüro80 sich aber zu äußern, wie die Konstellation dort ist.
"Die Art der jeweils ausgeübten Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle." lt. minijob-zentrale
https://magazin.minijob-zentrale.de/hauptbeschaftigung-und-minijob-beim-gleichen-arbeitgeber/
VG