Guten Morgen zusammen, unser Mitarbeiter befindet sich seit dem 16.02. im Bezug von Krankengeld und erhält einen Krankengeldzuschuss. Das Arbeitsverhältnis endet zum 30.06.2026. Zu seinem Austritt hat er Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden und Resturlaub. Ist es so richtig, dass die Auszahlung der Überstunden dem Monat Februar zugeordnet wird, da hier der letzte SV-Tag vorliegt, und die Auszahlung des Resturlaubs mit dem Austrittsmonat Juni abgerechnet wird? Viele Grüße Janine
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