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SV und Lohnsteuer bei Urlaubsabgeltung und Auszahlung von Überstunden

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letzte Antwort am 28.05.2025 15:21:46 von ulli_preuss
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Janine22
Einsteiger
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Hallo,

 

ein Arbeitnehmer ist seit April 2024 im Krankengeldbezug. Zum 31.05. endet das Beschäftigungsverhältnis und es soll eine Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. 6.000 EUR sowie Überstunden in Höhe von ca. 400 EUR ausgezahlt werden. 

Im Jahr 2025 hat der Arbeitnehmer noch kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt erhalten. 

 

Ist es richtig, dass auf den Auszahlungsbetrag von insgesamt 6.400 EUR keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?

 

Viele Grüße

 

 

ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
94 Mal angesehen

Vorsicht!

Bei einer Urlaubsabgeltung als sonstiger Bezug bzw. Einmalbezug ist das durchaus möglich, weil es in diesem Jahr noch keine St-/SV-Tage gab. 

Aber:


Überstunden stellen im Gegensatz zur Urlaubsabgeltung (= Abgeltung eines nicht erfüllten Anspruches) bereits erbrachte Arbeitsleistungen dar, die SV-rechtlich dem Entstehungsprinzip unterliegen. Sie müssen somit eigentlich den entsprechenden Lohnzahlungszeiträumen zugeordnet werden.

Falls dies nicht mehr möglich sein sollte, müssen sie  zumindestens dem letzten Lohnzahlungszeitraum mit Entgelt zugeordnet werden (unter Anwendung der Vereinfachungsregelung gemäß GKV-Spitzenverband) und somit verbeitragt werden! Tun Sie sich und dem Betrieb den Gefallen, dies sofort zu berücksichtigen, im Falle einer Betriebsprüfung der DRV fällt es ohnehin auf und dann kommen noch Zuschläge hinzu.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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letzte Antwort am 28.05.2025 15:21:46 von ulli_preuss
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