Es heißt ja noch nicht einmal, daß der Arbeitnehmer erst am letzten Laufzeittag der aktuellen AU-Bescheinigung zum Arzt gehen dürfe. Manche Probleme lösen sich erst längerfristig, so daß der Fortgang über den Zeitrahmen hinweg, den Arzt oder Klinik bescheinigen dürfen/können/wollen, im Grunde schon klar ist: Der Doktor hatte während der Visite gefragt, ob es mir bei ihnen denn nicht gefalle? Das war im Frühjahr 1996. Im Mai hatte ich dann offiziell erfahren, daß ich bald wieder laufen lerne (unter der Hand dagegen, daß darüber der Sommer dahingehen werde). Ich bin dann im November mal wieder in der Kanzlei gewesen. Die Fallpauschalen sind weg, die ursprünglichen Verhältnisse provisorisch erst einmal wieder hergestellt. Also gibt es keinen Grund, die Lohnrechner in Notizzetteln ersticken zu lassen, nur weil die AN pflichtschuldigst das melden, was sie an Informationen haben.
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