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UV-Stunden kürzen bei Kurzarbeit

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letzte Antwort am 29.01.2021 23:02:44 von GBuhr
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gp-muc
Beginner
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Auf Grund von Kurzarbeit in 2020 mussten die UV-Stunden um die ausgefallene Arbeitszeit (Kurzarbeitsstunden) nachträglich manuell gekürzt werden, da dies seitens des Programms nicht automatisch berücksichtigt wurde (siehe DATEV Dokument 1019219). Die Stundenermittlung für die Berufsgenossenschaft erfolgt über die "wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden". Die Änderung zur Stundenermittlung bei Kurzarbeit ist vom Spitzenverband der SV-Träger ausgegeben worden, daher gehe ich davon aus, dass diese Regelung dauerhaft ist.

Nach der Abrechnung Januar 2021 mit erneutem Teilausfall der Arbeitszeit stelle ich fest, dass LODAS die UV-Stunden nicht bereits automatisch kürzt, in der Auswertung 420 ist trotz Kurzarbeit die volle monatliche durchschnittliche Arbeitszeit ausgewiesen.

In der Lohnart zur Stammlohnart 410 finde ich keine Möglichkeit, die UV-Stunden zu kürzen, wenn Kurzarbeitsstunden erfasst werden. Es bedeutet, dass am Jahresende 2021 wiederum alle Kug-Stunden für das Jahr 2021 manuell zu kürzen sind?

 

helga2110
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Das habe ich auch schon festgestellt und mich darüber gewundert, dass ab 01-2021 die UV-Stunden trotz Kug nicht gekürzt sind??

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Community,


die automatische Kürzung der Kug-Stunden funktioniert zum aktuellen Stand für das Meldejahr 2021 nur bei den Stundenermittlungsverfahren "Vollarbeiterrichtwert" und "(tarif-)vertragliche vereinbarte Sollarbeitsstunden (abzgl. Fehlzeiten)".


Für alle anderen Stundenermittlungsverfahren muss weiterhin mit der Lohnart 400 gebucht werden.
Wir werden schnellstmöglich ein Dokument dazu nachreichen. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GBuhr
Beginner
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Nachricht 4 von 4
517 Mal angesehen

Hallo Frau Simmerlein,

 

wir arbeiten mit LODAS. Eigentlich brauchen wir Lohnsachbearbeiter kein neues  Dokument mit weiteren Hinweisen auf mögliche Fehlerquellen, sondern schnellstmöglichst eine Programmlösung. Unglücklich findes ich es, das vermeindliche "Fehler" erst später bekannt werden und wir dadurch einen doppelten Zeitaufwand - zusätzlich zu Corona - haben. Mein "Ur-Vertrauen" in die DATEV Lösungen schwindet. Ich habe auch nicht die Zeit, mir alle Lohnabrechnungen in Detail auf Korrektheit oder auf Fehler - wenn die Fehler denn erkennbar sind - zu prüfen. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es auch für die DATEV nicht einfach ist. Aber das Problem ist doch, dass z.B. die Kürzung bei einer bestimmten Konstellation klappt und bei einer anderen Einstellung (Einstellung Anwesenheitszeit ist doch häufig/Stundenabrechnungen) nicht klappt und eine manuelle Nachbearbeitung notwendig macht.

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letzte Antwort am 29.01.2021 23:02:44 von GBuhr
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