Auf Grund von Kurzarbeit in 2020 mussten die UV-Stunden um die ausgefallene Arbeitszeit (Kurzarbeitsstunden) nachträglich manuell gekürzt werden, da dies seitens des Programms nicht automatisch berücksichtigt wurde (siehe DATEV Dokument 1019219). Die Stundenermittlung für die Berufsgenossenschaft erfolgt über die "wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden". Die Änderung zur Stundenermittlung bei Kurzarbeit ist vom Spitzenverband der SV-Träger ausgegeben worden, daher gehe ich davon aus, dass diese Regelung dauerhaft ist. Nach der Abrechnung Januar 2021 mit erneutem Teilausfall der Arbeitszeit stelle ich fest, dass LODAS die UV-Stunden nicht bereits automatisch kürzt, in der Auswertung 420 ist trotz Kurzarbeit die volle monatliche durchschnittliche Arbeitszeit ausgewiesen. In der Lohnart zur Stammlohnart 410 finde ich keine Möglichkeit, die UV-Stunden zu kürzen, wenn Kurzarbeitsstunden erfasst werden. Es bedeutet, dass am Jahresende 2021 wiederum alle Kug-Stunden für das Jahr 2021 manuell zu kürzen sind?
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