Liebe Community,
ein Mandant zeigt mir die AU eines AN 09.-12.01.25 erst Ende Febr.25 an und wurde mit der Abr.03-25 an die KK gesandt. Nunmehr in 04-25 teilte mir der Mandant seine neue Bankverbindung mit und die KK, dass der Erstattungsbetrag aufgrund des erloschenen Bankkontos zurücküberwiesen und der AU-Antrag infolgedessen storniert wurde und ein neuer Erstattungsantrag mit neuer Bankverbindung gestellt werden sollte.
Wie soll ich diesbezüglich verfahren und möchte die neue Bankverbindung erst in 04-25 aktualisieren, um durch eine rückwirkende Storno der Fehlzeit + Wiederabrechnung in 01-25 die gesamten Auswertungen nicht zu gefährden?
Mit freundlichen Grüßen
Helga Märkl
Moin,
eine geänderte Bankverbindung löst keinen neuen AU-Antrag aus.
Damit der Antrag mit neuer Bankverbindung neu übermittelt wird, müssten Sie die AU-Zeit löschen, die Abrechnung durchführen (der AU-Antrag wird dann storniert) und im Anschluss die AU-Zeit wieder erfassen und eine Wdh.-Abrechnung durchführen (natürlich mit der neu erfassten Bankverbindung).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Liebe Community,
möchte kurz ein Feedback geben und die Knappschaft zeigte sich mit dem Hinweis auf " ausnahmsweise " sehr entgegenkommend und in Lodas konnte alles belassen und brauchte rückwirkend nichts geändert werden und es war nur ein Antragsformular auf AU-Erstattung mit geänderter Bankverbindung auszufüllen.
Herr Lutz, vielen Dank für Ihre Empfehlung und freundliche Grüße von
Helga Märkl