Hallo an Alle,
wie handhabt ihr den Sachverhalt ab 01/21.
Eigentlich muss ja erst der anteilige Urlaubsanspruch genommen werden, bevor KUG ausbezahlt werden kann. Wie setzte ich dies praktisch um. Muss ich nun jedem MA der KUG bezieht diese Tage vom Urlaub abziehen und dementsprechend kein KUG berücksichtigen? Wie macht ihr das?
Freue mich über Antworten. Danke.
VG
Hallo Senzill22,
Urlaubstage sind keine Kug-Tage und werden normal bezahlt. Aufpassen sollte man, wenn ein Feiertag zwischen UT liegt, da dann auch dieser Feiertag nicht als Kug (auch nicht anteilsmässig) berechnet werden darf, sondern voll gezahlt werden muss.
BG Helga
Hallo Helga,
ja das ist mir schon klar, aber das war ja auch nicht meine Frage ;).
Mir geht es um den Urlaub der zur Vermeidung von Kurzarbeit genommen werden "muss". Neues Jahr, neuer Urlaubsanteil, wie verfahren in Bezug auf KUG.
Konkret:
Kann ein Mitarbeiter im Januar komplett KUG beziehen, ohne einen Teil seines Urlaubes nehmen zu müssen?
(mit einem Teil meine ich den Anspruch der im Januar entstanden ist)
VG
Soweit ich weiß muss nur der "alte" Urlaub, der vom Mitarbeiter nicht bereits vor Kug-Beantragung verplant ist, verbraucht sein bevor man Kug abrechnen kann.
Bei Corona-Kug sind diese Vorraussetzungen sogar teilweise ausgesetzt.
Am besten bei der Arbeitsagentur nachlesen, da ist dies erklärt.
VG
Danke für den Tipp, ich habe jetzt direkt auf der Seite der Agentur nachgelesen, da ist es gut erklärt.
Hätte ich auch selber drauf kommen können ;).
VG
gern geschehen
um die Uhrzeit kann das auch mal vorkommen, dass man nicht selbst draufkommt...
Schönen Abend