Kann man beim Auftragsversand, also Briefversand durch DATEV an den Mandanten auch die Abrechnungen für die Mitarbeiter beim Mandanten rauskommen lassen, also so, dass der Mandant dann die Abrechnungen, LSt-Bs und sonstige Personalauswertungen zu sich bekommt und dann bei sich an die Mitarbeiter weitergeben kann?
Ja, das klappt.
Versandfach für die Auswertungen muss dann "Auftragsversand an Mdt." sein. Wichtig ist, dass man dann für die Kanzlei eine zusätzliche Auswertung anlegt, damit man diese als Rückübertragung bekommt
Bei dieser Einstellung erhält der Mdt. die Auswertungen für die Mitarbeiter. Wenn der Mdt. eigene Abrechnungen auf Papier benötigt, muss in der ersten Zeile als Duplikat zusätzlich eine 1 eingetragen werden (hier nicht erforderlich, da Mdt. die Auswertungen in UO einsieht).
NACHTRAG:
Die gleichen Eintragungen muss es dann natürlich auch für die anderen AN-Auswertungen (LSt-Bescheinigung, DEÜV-Protokolle u.ä.) geben.