Also wichtig wäre zu wissen, wie hoch soll denn der Gesamtbeitrag sein, der in die bAV einfließt. Sollen es 230 € sein oder 276 €? Dann gibt es drei verschiedene Berechnungsmethoden, um den AG Pflichtzuschuss zu ermitteln. Das muss Ihnen aber die Versicherung mitteilen bzw. steht das im Vertrag drin. In der Regel wählen die meisten Mandanten die 3. Methode ( von Hundert). Dann wäre noch interessant zu wissen, zahlt der AG einen Zuschuss von 20 % oder den gesetzlichen 15 %? Hier ein Link zum Dokument 1004619 Die VWL ist separat zu betrachten, das hat mir der bAV gar nichts zu tun. Aber auch da sollte aus dem Vertrag zu erkennen sein, wie hoch der AG Zuschuss sein soll. Meistens sind es 40 €. Die können Sie unter dem Mitarbeiter unter "Schnellerfassung | VWL" hinterlegen.
... Mehr anzeigen