Hallo,+ das Feld "Besonderheiten bei Austritt" legt fest, ob für den Mitarbeiter ein Ausscheiden wegen Eintritt in den Ruhestand oder Altersrentenbezug oder ein Austritt wegen organisatorischen Gründen / Betriebsübergang vorliegt. Die Angabe hat keine Auswirkung auf die DEÜV-Meldungserstellung. Weitere Informationen zum Feld finden Sie im Dokument Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem) (Feldhilfe). Für die 4 Mitarbeiter, die übernommen werden, kann eine DEÜV-Systemwechselabmeldung (GdA 36) im bisherigen Mandanten und eine DEÜV-Systemwechselanmeldung (GdA 13) im neuen Mandanten (z. B. erste Abrechnung im Monat 07/2025) sinnvoll sein. Bitte beachten Sie hierbei, dass für eine DEÜV-Systemwechselanmeldung (GdA 13) bei den Mitarbeitern unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum im Feld "Eintrittsdatum" das tatsächliche Eintrittsdatum erfasst sein muss. Dieses wird vom ersten Abrechnungsmonat des neuen Mandanten abweichen. Dies hat zur Folge, dass für die Mitarbeiter die Lohnkonto-Vortragswerte für jeden Monat (z. B. von 01/2025-06/2025) manuell erfasst werden müssen. Wie Sie diese Werte vortragen, ist im Dokument Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt beschrieben. Alternativ können Sie die Mitarbeiter im Einzelunternehmen austreten und in der Gemeinschaftspraxis neu eintreten lassen. Damit werden die DEÜV-Meldungen mit GdA 30 und 10 erstellt. Die Lohnkonto-Vortragswerte müssen nicht eingetragen werden. Zum Austrittsdatum wird eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
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