Liebe Community,
ich habe eine doofe Frage, eine Mitarbeiterin hat zwei Beschäftigungen (eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung). Jetzt hat sie zusätzlich noch einen Minijob angenommen.
Wird dann der Minijob mit den anderen Jobs zusammengerechnet und sv-pflichtig abgerechnet oder wird der Minijob trotzdem separat betrachtet und es werden nur die zwei Hauptbeschäftigungen zusammengerechnet? Ich bin mir da gerade nicht sicher und danke für Euren Input.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Eine sv-pflichtige Beschäftigung und ein Minijob ist ohne Probleme möglich. Ein zweiter (der zuletzt angefangene) wird mit der sv-pflichtigen Tätigkeit zusammengerechnet.
Da es sich um zwei sv-pflichtige Beschäftigungen handelt, kann der Minijob getrennt betrachtet werden. Allerdings stellt sich vielleicht die Frage, ob die gesamte Arbeitszeit mit dem Arbeitszeitgesetz kollidiert.
Wenn die beiden anderen Beschäftigungen über Steuerkarte laufen (muss ja), wird der Minijob separat betrachtet. Zusammenrechnung passiert nur, wenn man mehrere Minijobs hat.
Ich hab so einen Fall in einer Konzerngruppe (GF in drei Tochter-GmbHs, zwei davon "nur" Vermögensverwaltung).