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Baulohn Vorerfassung

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letzte Antwort am 13.03.2023 12:44:27 von _JuliaBorowski_
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TamaraFD1992
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Hallo zusammen,

 

wir sind ein Unternehmen im Baugewerbe (Garten- und Landschaftsbau). Wir erfassen die Stunden/Krankheiten/Urlaub unserer Mitarbeiter nach Tagen in unserer Branchensoftware und bereiten diese am Ende des Monats für das Steuerbüro auf. Dies geschieht in Excel. 

 

Während der Schlechtwetterzeit ist dieser Prozess sehr aufwändig, da wir auch manuell die Schlechtwetter-Stunden pro Mitarbeiter berechnen, sowie das Mehraufwandswintergeld und die tariflichen Sonderzahlungen. 

Unser Steuerberater arbeitet mit Lohn und Gehalt. Ich habe gelesen, dass dort die Berechnung von Schlechtwetter-Geld (in Abhängigkeit von Resturlaub und Arbeitszeitkonten) automatisch erfolgen kann. Und dass auch das Mehraufwandwintergeld automatisch berechnet werden kann. Leider habe ich vom Steuerberater das Feedback erhalten, dass er sich damit nicht genauer auskennt...

Gibt es für uns als Unternehmen eine Möglichkeit der Vorerfassung, bei dem keine manuellen Berechnungen im Schlechtwetter-Zeitraum erfolgen muss?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße,

Tamara

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 

ich arbeite auch mit Lohn und Gehalt und habe einige Baulohnmandate.

 

Das Schlechtwettergeld sowie das Mehraufwandswintergeld wird automatisch berechnet und ebenfalls mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet.

 

Ich erhalte von meinen Mandanten lediglich eine Zeiterfassung in papierform. Auf dieser werden die Ausfallstunden separat erfasst und ich trage sie im LuG so ein.

 

Das ist völlig unkompliziert für den Mandanten, er muss gar nichts im Voraus berechnen.

 

Ich habe die Vorlage zur Zeiterfassung einmal beigefügt.

TamaraFD1992
Beginner
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Hallo,

 

danke für die Rückmeldung. Ich habe mir die Vorlage angeschaut. Dort ist ja auch die Lohnart Schlechtwetter enthalten. Ist es korrekt, dass Lohn und Gehalt hier dann aber prüft, ob noch Resturlaub/Überstunden vom Arbeitszeitkonto vorliegen, und somit ggf. die Schlechtwetter-Stunden nochmals abändert?

 

 

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Ja, das ist korrekt.

 

Die Ausfallstunden durch Schlechtwetter werden mit dem Arbeitszeitkonto abgeglichen. Liegt ein Guthaben vor, bekommt der Mitarbeiter die Ausfallstunden voll ausbezahlt, liegt kein Guthaben vor, werden die Ausfallstunden mit Saison-Kug (Dezember-März) berechnet. Von April-November wird das Schlechtwettergeld ausbezahlt, allerdings dürfen nur 53 Std. max. abgerechnet werden.

 

Resturlaub wird nicht in der Berechnung mit herangezogen, das wäre auch nicht richtig, da der Urlaub nichts mit dem Ausfall durch Schlechtwetter zu tun hat.

TamaraFD1992
Beginner
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Danke für die Info! Das würde uns einiges an Arbeit erleichtern. 

 

Ich habe dann allerdings noch eine inhaltliche Frage zum Thema Urlaub/Schlechtwetter: Wir haben es in der Vergangenheit immer so gehandhabt, dass Resturlaub (welcher noch nicht eingereicht wurde vom Mitarbeiter) an einem Schlechtwetter-Tag genommen werden muss. Diese Info haben wir aus dem Merkblatt für Saison Kurzarbeitergeld des Arbeitsamtes. Auf der Website steht folgender Absatz:

 

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihre Beschäftigten andere Arbeiten in Ihrem Betrieb übernehmen können. Auch Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben müssen eingesetzt werden, um eine Kurzarbeit zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Saison-Kurzarbeitergeld. Dieses finden Sie am Ende der Seite zum Download. 

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld

 

Verstehe ich das falsch, oder muss nicht erst Urlaub verwendet werden, bevor der Mitarbeiter Anspruch auf Schlechtwetter-Geld hat?

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Grundsätzlich ist das schon richtig, aber in der Regel wird es nicht so gehandhabt, dass Resturlaub für Ausfallstunden verwertet wird, da es sich oft nur um Stunden handelt, die ausfallen und keine ganzen Tage.

 

Bei meinen Mandanten sind es manchmal nur 2-3 Stunden, die sie am Tag Ausfall haben, da würde ich keinen Urlaubstag in die Abrechnung reinnehmen. Man könnte sicherlich auf Urlaubsstunden abrechnen, aber das kenne ich so nicht.

 

 

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letzte Antwort am 13.03.2023 12:44:27 von _JuliaBorowski_
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