Das wurde im DATEV-Jahreswechsel-Seminar auch so und sehr deutlich kommuniziert.
Guten Morgen,
die Folgebescheinigungen werden weiterhin nicht elektronisch übernommen. Mit der Fehlermeldung das der Anfangszeitraum nicht korrekt ist.
Die Krankenkassen verweisen auf DATEV, DATEV wiederum verweist auf die Krankenkassen....ein Kreis der nicht endet. Hier noch in der Bearbeitung den Überblick zu behalten ist faktisch kaum noch möglich und mit enorm viel Mehrarbeit verbunden. Zeit die man eigentlich dafür nicht hat.
Wir werden künftig wohl wieder die Folgebescheinigungen komplett manuell eingeben. Das spart Zeit und fördert die Effizienz denn die ist aktuell mit diesen vielen Fehlermeldungen nicht gegeben.
Guten Morgen Frau Mack,
leider werden immer noch Folgebescheinigungen nach eAU mit Fehler in Lodas abgelehnt und nicht automatisch in die Fehlzeiten übernommen.
Gibt es hier noch keine Lösung von Datev?
Hallo @OlafB,
wir lassen das gerade in unserer Entwicklung klären.
Wir melden uns wieder, sobald wir neue Informationen haben.
Toll, liebe DATEV 😉
isses endlich soweit, dass daran gearbeitet wird 🙄
Mein 1. Beitrag zu der Fehlermeldung war bereits am 17.08.2022 .
Da war ja alles erst noch in Bearbeitung. Also alles halb so schlimm.
Ab 2023 sollte man meinen, nun läuft es. Obwohl inzwischen mehrere Anwender (auch ich wieder 23.01.) darauf hinwiesen, gibt es immer noch diese Fehlermeldung.
Ich beachte sie ich schon nicht mehr.
Inzwischen habe ich mir angewöhnt, bei Bedarf ein Häkchen unter
Fehlzeiten -> Fehlzeit-Ende nicht durch eAU-Rückmeldung überschreiben
zu setzen.
Hallo Frau Mack,
ich suche ein Hilfevideo das "DATEV Personal" den Mandanten erklärt. Für die Personalakte gibt es ja bereits einiges. Für DATEV Personaldaten finde ich aber nichts, das ich den Mdt schicken könnte, auch keim Musteranschreiben oder ähnliches, um ihn in diesem Bereich zu digitalisieren. Auch findet man im allgemeinen DUO Hilfe Video nichts. Habe ich da etwas übersehen oder der gibt es da wirklich (noch) nichts?
Herzliche Grüße, Sabine Nägler
@Christopher_Fürther schrieb:wir lassen das gerade in unserer Entwicklung klären.
Da es auch 2024 noch so ist, dass (vom Arzt) fälschlicherweise als Folgebescheinigung gekennzeichnete Erstbescheinigungen nicht automatisch übernommen werden können - Entwicklung sagt "nein"?
Hallo,
in diesem Fall wird von der Krankenkasse die AU als Folge und nicht als Erstbescheinigung zurückgemeldet. Daher kann keine Übernahme in den Fehlzeiten stattfinden.
Hier ist das Vorgehen mit der zuständigen Krankenkasse entsprechend zu klären.