Hallo Herr Fürther, danke für den Hinweis, beantwortet aber nicht unsere Rückfrage: Ist es jetzt definitiv ausgeschlossen, das dieser Art Meldung für Minijobbler elektronisch aufgegeben werden kann? Oder ist dies lediglich nur bei Datev nicht möglich, muss aber dann über sv.net (heute SV Portal) erledigt werden? Denn wir stehen hier etwas "zwischen den Stühlen": Die Hauptkrankenkasse verlangt weiterhin von uns diese Meldung, die wir aber nach aktuellem Stand nicht liefern können. Man sollte doch meinen das eine Krankenkasse dies wissen sollte, das eine Meldung elektronisch gänzlich ausgeschlossen ist. Daher wäre es eine hilfreiche Information für uns wenn es lediglich nicht über Datev erledigt werden kann, dann jedoch über SV Portal. Denn die Meldung dort beansprucht ja auch Zeit, man muss den Mandanten erst anlegen, registrieren und kann dann nach einigen Tagen erst tätig werden.
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