@OlafB schrieb: Hallo, für einen Mitarbeiter unseres Mandanten bekamen wir jetzt ab 01.03.2026 rückwirkend die Steuerklasse 6 rückgemeldet. Allerdings ist dies ein Fehler, unser Mandant ist der Hauptarbeitgeber und dort soll auch die Steuerklasse 1 verbleiben. Wie erhalten wir jetzt wieder die Steuerklasse 1? Müssen wir erst eine Abmeldung vornehmen und dann wieder eine Anmeldung? Grundsätzlich ja. Sie müssen die ELStAM-Daten als Nebenarbeitgeber zum 01.03.2026 abmelden und eine neue Anmeldung zum 02.03.2026 vornehmen. Da der 02.03.2026 aber mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit liegt, erhalten Sie die Rückmeldung ab 02.03.2026 nur dann, wenn die Steuerklasse 1 "frei" ist, d.h. bevor Sie die Anmeldung zum 02.03.2026 vornehmen, muss der andere Arbeitgeber, der ihn angemeldet hat, eine Abmeldung der Hauptbeschäftigung zum 01.03.2026 vornehmen. Sollte Sie die Anmeldung zum 02.03.2026 vornehmen, bevor die Abmeldung des alten Arbeitgebers erfolgt ist, erhalten Sie die Rückmeldung der Steuerklasse 1 nicht rückwirkend sondern zum aktuellen Tag (also zum 21.04.2026, wenn Sie dies heute machen). Dann bleibt es für 03/2026 bei Steuerklasse 6, da Sie dann (nach der Anmeldung zum 21.04.2026) nicht mehr in frühere Zeiträume zurückkommen.
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