Guten Tag,
wir sollen einen Werkstudent aus Sri Lanka über Lodas abrechnen. Der Werkstudent wäre über Mawista GmbH krankenversichert.
Hat hierzu jemand Erfahrungswerte, muss sich der Werkstudent nicht verpflichtend bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Werkstudenten (PGRS 106) sind nur in der RV pflichtig. Die KV kann er beibehalten. Für die Eingabe einer dennoch notwendigen GKV sprechen Sie mit ihm, oder wählen die vom Arbeitgeber vorgeschlagene (Sie machen das doch, oder 🙂) GKV aus.
Hallo,
@OlafB schrieb:Guten Tag,
wir sollen einen Werkstudent aus Sri Lanka über Lodas abrechnen. Der Werkstudent wäre über Mawista GmbH krankenversichert.
Hat hierzu jemand Erfahrungswerte, muss sich der Werkstudent nicht verpflichtend bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Wieso?
Es gibt auch privatversicherte Werkstudenten.
Sie müssen nur eine gesetzliche Kasse zur Abführung von RV und Umlagen hinterlegen.
Gruß, vw
@cro war schneller ...
Nein, warum sollte es hier eine KV-Pflicht geben. Der Werkstudent ist ja nur RV-Pflichtig - also für die Abrechnung eh egal .
Für die Abführung der RV und der Umlagen nachfragen ob der eine Wunsch-KV hat sonst selber eine auswählen