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eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtend ab 01.01.2023

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letzte Antwort am 27.04.2023 14:36:24 von sonja
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DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 65
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Liebe Community,

 

heute möchte ich Ihnen eine Übersicht zu den Hilfe-Medien und zum aktuellen Stand der Programmlösungen zum Thema eAU (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) geben.

 

Seit Anfang 2022 konnte der eAU-Abruf für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in den Lohnabrechnungsprogrammen pilotiert werden.

 

Ab 01.01.2023 ist die Teilnahme an dem Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend.

 

Überblick der Hilfe-Medien

 

Wenn Sie mehr zum eAU-Verfahren wissen möchten, nutzen Sie

 

 

In den folgenden Infoservices finden Sie alle Informationen zum neuen Verfahren sowie die notwendigen To Do`s in Ihrer Kanzlei bzw. im Unternehmen:

 

Lohn und Gehalt:

 

LODAS:

 

Neu:

 

 

Aktuelle Programmlösungen von DATEV

 

Sie können den eAU-Abruf mit den Lohnabrechnungsprogrammen LODAS und Lohn und Gehalt bereits seit Anfang 2022 durchführen. Weitere Informationen in den Dokumenten:

 

 

DATEV Personaldaten - Update!

 

Die Freigabe für den eAU-Abruf in DATEV Personaldaten erfolgte am 06.02.2023.

 

Damit kann der Arbeitgeber selbst den eAU-Abruf über DATEV Personaldaten vornehmen. Die Rückmeldung der Krankenkasse wird dann automatisch in DATEV Personaldaten und das Lohnabrechnungsprogramm eingespielt. 

 

Weitere Informationen, Musteranschreiben und Klick-Tutorials zur Einrichtung und Bestellung von DATEV Personaldaten finden Sie im Dokument:

 

 

Die Anleitung für den eAU-Abruf in DATEV-Personaldaten, inklusive Hilfe-Video für die Mandanten finden Sie im Dokument:

 

 

Wenn Ihr Mandant bereits DATEV LODAS Vorerfassung online / Lohn und Gehalt Vorerfassung online einsetzt:

 

Eine parallele Nutzung von Lohn Vorerfassung online und DATEV Personaldaten war bisher nicht möglich. Wir haben dies für den eAU-Abruf nochmal geprüft. Es gibt einen Weg, wie Kanzlei und Mandant mit beiden Programmen arbeiten können. Dies erfordert jedoch einen zusätzlichen Aufwand bei der Administration in der Kanzlei und Gespräche / Vereinbarungen mit dem Mandanten. 

 

Weitere Informationen, Musteranschreiben und Klick-Tutorials:

 

 

 

Weitere Informationen zur geplanten Weiterentwicklung von DATEV Personaldaten und Arbeitnehmer online finden Sie auch unter www.datev.de/ausblick.

 

www.datev.de/eau-abruf

 

Wir haben für Sie auf unserer Internetseite www.datev.de/eau-abruf nochmal alle Informationen gebündelt inkl. Seminare etc. dargestellt. Ab sofort finden Sie dort auch noch zum Thema Schnittstellen und Zusammenarbeit mit dem Mandanten weitere Informationen. 

 

Geben Sie uns gerne Feedback zu den bereitgestellten Informationen.

 

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
anjuwan
Aufsteiger
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Wäre es eventuell möglich, in LuG die eAU - Übersicht und das Fenster für die Sammelerfassung zum Abruf der eAU zusammenzuführen? So dass man nebeneinander während der Erfassung sehen kann, was schon zurückgemeldet wurde.

 

Eventuell reicht auch, beide Fenster nicht als PopUp-Fenster zu definieren, die sonstige Fenster blockieren.

Cheers
KF
Beginner
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Nachricht 3 von 65
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Bitte bei Infoservice Unternehmen Lohn und Gehalt auch das Richtige hinterlegen. Beim Klick auf den Link kommt nur die Info von Lodas.

 

https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/servicebereich/service/sonderinfoservice_lug_eau_unternehmen_dezember_2022.pdf

DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 65
15144 Mal angesehen

Danke @KF für den Hinweis. Ich habe gerade in meinem Beitrag den Link zum Infoservice Lohn und Gehalt für Unternehmen geändert.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 5 von 65
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@Nadine_Mack schrieb:

Dies erfordert jedoch einen zusätzlichen Aufwand bei der Administration in der Kanzlei


Klingt nach Rechteverwaltung online und deren begrenzter Möglichkeiten 😔. Ist dem so 🤔? Wenn ja, plant DATEV da eine smarte, einfache, schnelle und vor allem skalierbare Umsetzung oder kommt da wieder viel Manuel 👨 Arbeit auf uns Administratoren zu? 😱 

 

Wenn der Preis für DATEV Personaldaten noch so bleibt, ist das ja ein Schnapper und wenn's am Ende gut funktioniert, wird man die Lösung ja loben und allen empfehlen aka dann kommt die Masse ins Spiel: aller Mandanten einer Kanzlei und aller Genossen bei DATEV. 

 

Wenn man da dann jeden Mandanten einzeln, zu Fuß ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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StBAB1
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Mack,

 

was ich mich als "Nicht-Lohn-Mensch" frage ist, warum zu x-ten Mal bei solchen Veränderungen keine technische Unterstützung seitens der Datev zur Mandanteninformation kommt.

 

Ich vermute stark, dass das vorhandene Handwerkszeug dazu geeignet wäre, wenn es denn nur etwas Mitdenken und Innovationswillen gäbe.

 

Wäre es nicht ganz einfach?:

Die Datev erstellt in den Standartauswertungen in Lodas diverse neutral formulierte Mandanteninformationen zu solchen Themen, die dort als auswählbare Auswertung hinterlegt sind.

 

Die ergänzende Möglichkeit, individuelle Kanzleiinfodokumente an dieser Stelle auszuwählen, wäre schön.

 

Problem gelöst, jeder Arbeitgeber bekommt die Information an der Stelle, wo sie hingehört: In seinem Briefumschlag mit den Löhnen oder eben über die digitalen Wege.

 

Bei Neuerungen wie der eAU setzt die Datev diese Auswertungen als Kanzleistandartauswertung und auf "nur einmal", ggf. individuell abwählbar. 

 

Vermieden werden kann, dass über die unsäglich veralteten und schlecht umgesetzten Wertzeuge wie Marketing und Vertrieb mehr schlecht als recht Mandanten angesprochen werden.

 

Über "Begleitschreiben/Zusatzdokumente" in Lodas kann ich das vermutlich nicht sinnvoll lösen, weil nur die Briefpostempfängen bedacht werden können und jeder Mandant einzeln bearbeitet werden muss. 

 

 

Liege ich hier falsch, oder fummelt jede Kanzlei individuell etwas zusammen, verbraucht bundesweit erhebliche Arbeitskapazitäten, weil der Softwareanbieter seine Möglichkeiten nicht ausnutzt?

 

 

 

 

 

 

 

 

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 7 von 65
14712 Mal angesehen

@StBAB1  schrieb:

 

Über "Begleitschreiben/Zusatzdokumente" in Lodas kann ich das vermutlich nicht sinnvoll lösen, weil nur die Briefpostempfängen bedacht werden können und jeder Mandant einzeln bearbeitet werden muss. 

 

 

 


Meinen Sie hiermit die Möglichkeit der Information für den Arbeitnehmer, der diese dann im DATEV-Kuvert als Anlage zur "Brutto-Netto-Abrechnung" erhalten soll?

 

Da gibt es eine "Papierlösung" seitens der DATEV: nennt sich "Beikuvertierung" und kann entsprechend in Auftrag gegeben werden.

 

Technische Unterstützung (meinen Sie die eAu-Bereitstellung) durch die DATEV ist insofern entbehrlich, da die Daten ja von externen Institutionen bereitgestellt werden und dann im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung der DATEV-Kanzleien entsprechend abgerufen werden.

 


@StBAB1  schrieb:

Sehr geehrte Frau Mack,

 

was ich mich als "Nicht-Lohn-Mensch" frage ist, warum zu x-ten Mal bei solchen Veränderungen keine technische Unterstützung seitens der Datev zur Mandanteninformation kommt.

 

 

StBAB1
Einsteiger
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Nachricht 8 von 65
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Ich muss das, was ich meine, wohl konkretisieren: 

 

Die Datev soll mitdenken, wie sie mich unterstützen kann. Sie soll sich Gedanken darüber machen, wie wir Berater die Aufgabestellungen umsetzen müssen und ob es mit den vorhandenen Mitteln technische Lösungen gibt. Um die technische Frage der eAU geht es gar nicht, es geht hier um den Weg der Informationsweitergabe vom Berater an den Mandanten. 

 

Da gibt es eine "Papierlösung" seitens der DATEV: nennt sich "Beikuvertierung" und kann entsprechend in Auftrag gegeben werden.

Kenne ich, ist ungeeignet. Umständlich, für jeden Mandanten individuell anzulegen (?), nur bei Papierauswertern nutzbar (?). 

 

Was ich erwartet hätte:

Einfach eine neue Standartauswertung z.B. "Info eAU", standartmäßiger Bestandteil jeder Abrechnung 12/2022, danach individuell wieder hinzufügbar oder individuell abwählbar. Bei Updates dasselbe Spiel wieder.

Es muss ja auch kein 15-Seiter sein, da ja eigentlich nur der Link zum Infodokument der Datev angegeben werden braucht, die dieses Dokument dann immer schön aktuell hält. 

 

 

 

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Wie wird das gehandhabt, wenn ich den Tag des Krankheitsbeginns nicht weiß, da ich vom Mandanten keine Informatione dazu erhalten habe, kann ich dann die Abfrage auch ganz allgemein für alle Mitarbeiter starten?

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pogo
Meister
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Nein, kannst du nicht.

 

Der Mandant muss entweder den eAU-Abruf selbst machen und dir den Zeitraum nennen oder den ersten Krankheitstag mitteilen.

 

Macht er nichts...ja dann kannst du auch nichts machen.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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@pogo  ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe 😀

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DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

ich habe meinen Eingangs-Post zur geplanten Freigabe von DATEV Personaldaten aktualisiert.

 

Aufgrund eines Fehlers konnte die Pilotphase nicht wie geplant starten. Der Fehler wurde bereinigt und die korrigierte Version wird diese Woche an die gemeldeten Piloten verteilt.

 

Dadurch verschiebt sich die Freigabe der Funktion eAU in DATEV Personaldaten voraussichtlich auf Februar 2023.

 

Sobald wir den Zeitpunkt der Freigabe von DATEV Personaldaten genauer benennen können, melden wir uns wieder.

 

Wir halten Sie hier und im Dokument Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hintergrund regelmäßig auf dem Laufenden.

 

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Danke @StBAB1 für die Idee. Das könnte grundsätzlich für zukünftige Themen ein weiterer Unterstützungs-Ansatz sein – wir schauen uns das mal an.

 

Im Falle der eAU hätte sich dies in meinen Augen etwas schwierig gestaltet, da die Formen der Zusammenarbeit und das zukünftige Vorgehen sehr individuell sind. Hier geht es nicht nur um eine allgemeine Information zu einer gesetzlichen Änderung, sondern auch wie die zukünftigen Prozesse zwischen Kanzlei und Mandant gestaltet werden müssen. Wenn ich kurz drüber nachdenke, komme ich spontan auf mind. 10 Variationen. Deshalb haben wir zur Unterstützung Musteranschreiben für Ihre Mandanten / Arbeitnehmer erstellt. Diese können Sie je nach Art der Zusammenarbeit anpassen und verwenden. Sie finden die Musteranschreiben z.B. auf www.datev.de/eau-abruf.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Könnten da noch Piloten dazu?

LG
VM
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MHaas1
Einsteiger
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Hallo,

 

auf dem Jahreswechselseminar Lodas haben wir die Info erhalten, dass die Fehlzeiten über einen ASCII-Import eingespielt werden können. Stellt die Datev die erforderlich CSV-Datei hierfür irgendwo zur Verfügung.

 

Danke und 

Beste Grüße

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Intr4w4r3
Beginner
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Sehr geehrte Frau Mack,

 

danke für dieses Update. Es wäre von Vorteil, wenn diese Info auf im UO dabei stehen würde.

 

Ich habe nach den Infos aus dem Jahreswechselseminar die Option bei div. Mandanten versucht zu nutzen und suche seit Stunden, warum es nicht geht, da einfach nur ein kleiner Fehlerhinweis mit, die URL wurde geändert oder gelöscht kommt.

 

Zum Glück greife ich mittlerweile soweit es geht auf die Community zurück und habe dann hier gefunden, woran es liegt. 

 

Ich weis bei Ihnen ist auch die Hölle los, aber wir haben kurz vorm 10.ten auch nicht so die Zeit und solch einen "Fehler" suchen ist dann verschwendete Zeit.

 

PS: habe auch im Hilfe-Center nichts gefunden usw. 

 

Danke und allen noch ein frohes neues Jahr mit mehr wie nur guten Nerven.

 

mfg Intraware

 

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Marcel_Schreiber
Beginner
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Ich erhalte von einigen größeren Mandanten Kalenderdaten als CSV, welche ich mittels Konverter einfach in das ASCII-Format zum Upload nach Lohn und Gehalt bringe. In dieser Daten sind auch die Krankentage enthalten.

 

So wie ich das verstehe kann zwar die Krankheit händisch mit den angaben von-bis in das Tool zur eAU abfrage eingegeben werden und nach erhaltener Rückmeldung werden die Daten in den Kalender übernommen.

 

Dieser Vorgang ist bei kleineren Lohnmandaten ja ganz praktisch, führt aber in meinem oben beschriebenen Ablauf bei Mandanten mit 50-100 Mitarbeitern zu einem erheblichen Mehraufwand.

 

Eine Funktion in der ich die Kalendereintragungen für eAU-abfragen heranziehen könnte und diese mit den Kalenderdaten vorbelegt wird, wäre aus meiner Sicht sehr viel hilfreicher als der umgekehrte Fall. Gibt es hierzu eine Planung?

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AnjaRandt
Einsteiger
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Liebe @Nadine_Mack,

 

gibt es schon eine Info zum Zeitpunkt, wann die Übermittlung der eAU-Daten von Datev nach Personio (und andersrum) funktioniert? Wir nutzen in unserem Unternehmen Personio mit der Datev Lodas Integration.

 

Vielen Dank!

Anja Randt

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Informationen dazu, wie Sie Fehlzeiten über ASCII nach LODAS übernehmen können finden Sie in unserem Dokument 9294677 - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in LODAS abrufen unter Punkt 4.5 beschrieben.

 

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 65
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Hallo,


die Umsetzung, dass die eAU-Abfrage nach Import der Kalenderdaten mit den dann vorhandenen Kalenderdaten vorbelegt werden kann, ist für das Jahr 2023 geplant.


Wir informieren Sie zur gegebenen Zeit, sobald das Umsetzungsdatum feststeht.

 

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sorgen
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

für alle die versuchen Daten aus SV-Net in die Lohnprogramme der Datev zu importieren: es geht nicht

Die Nutzungsbedingungen von SV-Net untersagen dies und lassen nur in PDF Dokument zu, dass man in der Digitalen Personalakte als Nachweis abspeichern kann. Wir haben Mandanten die selbst darüber abrufen und dachten es gäbe ASCII Daten. So haben wir dies bisher nirgends gelesen.

 

Alle einen schönen Tag und viel Spaß mit eAU 

DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @AnjaRandt,

 

die Freigabe für den eAU-Abruf über Personio ist für Ende Quartal I 2023 geplant. Wir informieren Sie hier, sobald der genaue Zeitpunkt feststeht.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
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floris
Einsteiger
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Hallo Frau Mack,

 

welche Kosten entstehen für den Steuerberater im Zusammenhang mit dem eAU-Abruf über Datev - sprich was stellt Datev dem Steuerberater in Rechnung pro Abruf?

Viele Grüße

Wioletta

OlafB
Einsteiger
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Ich mache ein Beispiel:

 

Lodas hat uns über die eAU Abfrage einen Zeitraum der Krankheit vom 11.01. - 16.01.23 rückübermittelt. Vom Arbeitgeber wissen wir, das der betreffende Arbeitnehmer weiterhin erkrankt ist im Januar. Aus diesem Grund haben wir eine neue Anfrage bei der Krankenkasse gestartet und als Krankheitsbeginn den 17.01.2023 angegeben (erster Tag der Folgebescheinigung).

 

Als Rückmeldung erhalten wir die Info das die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit nicht vollständig ist. Es fehle der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wodurch der neue Zeitraum nicht automatisch in die Fehlzeiten übernommen werden kann. 

 

Was machen wir falsch?

 

Gebe ich bei der Abfrage erneut den 11.01. (Beginn der Arbeitsunfähigkeit allgemein) an, wird uns rückübermittelt das der Zeitraum bereits vorhanden ist. 

lodas-abrechner
Einsteiger
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Hallo,

 

darf ich mich gleich mit einer weiteren Frage anschließen:

 

Am ersten Tag der AU noch gearbeitet:

Beispiel: AU vom 16.01. - 20.01.2023, jedoch am ersten Tag, also dem 16.01.2023 noch gearbeitet.

Dementsprechend habe ich in die Fehlzeiten bei Personalstammdaten 17.01. - 20.01.2023 eingetragen und den eAU -Abruf ab dem 16.01.2023 gemacht. Dies wurde auch rückgemeldet.

Problem: Fehler 'LO63028 bei Lodas. Die automatische Übernahme ist nicht möglich in Fehlzeiten, da Überschneidung bei der Fehlzeit. Das ist mir klar. Muss ich also jedes Mal in einem solchen Fall den Haken machen bei "Fehlzeitende nicht durch eAU-Rückmeldung überschreiben" ? 

Ich bräuchte ja eher "Fehlzeit-Beginn" nicht überschreiben ! Schön wäre ein Feld mit der Frage, ob am ersten Tag noch gearbeitet wurde ja/nein.

 

Oder gibt es da bereits andere Lösungen ? Mich irritiert nur jedes Mal die Fehlermeldung.

 

Danke und viele Grüße

Barbara D.

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carolinkorte
Beginner
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Nachricht 26 von 65
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In unserer Kanzlei gibt es einige Fälle, für die ein DUo-Bestand vorhanden ist, der aber über unsere Beraternummer läuft, da er nur dazu dient hier vor Ort die Finanzbuchführung zu scannen und digital zu verarbeiten.

 

Bei diesen Fällen haben wir mit dem Abruf der eAU über DATEV Personaldaten nun die Hoffnung auf einen Einstieg in die mandantenseitige Nutzung von DUo gehabt (SmartLogin, Rechte für UO Personalbereich auf einzelne Mandantennummer und dann möglichst schnell auch die vollumfängliche Nutzung erreichen).

 

Kann ich den Zugriff nur über die Vergabe einer Unterberaternummer gewährleisten? Das werden ja schon einige sein und es ist ja nicht sicher, dass alle Mandanten dann auch den Bereich "Finanzbuchhaltung" nutzen wollen. Und das hätte ja schon einigen administrativen Aufwand in der Rechteverwaltung zur Folge.

 

Vielleicht gibt es noch Ideen wie wir den eAU-Abruf abbilden können.

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Thomas_Kahl
Meister
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@lodas-abrechner: Kann man die Fehlzeit nicht laut AUB erfassen, muss aber in den Zusatzinfos (rechts neben der Fehlzeit) angeben, dass am ersten Tag noch gearbeitet wurde? Ich erinnere mich dunkel, dass das mal so ging. Kann aber nicht nachschauen, da ich kein Zugang mehr zu LODAS habe.

MfG
T.Kahl
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 28 von 65
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@Thomas_Kahl  schrieb:

@lodas-abrechner: Kann man die Fehlzeit nicht laut AUB erfassen, muss aber in den Zusatzinfos (rechts neben der Fehlzeit) angeben, dass am ersten Tag noch gearbeitet wurde? Ich erinnere mich dunkel, dass das mal so ging. Kann aber nicht nachschauen, da ich kein Zugang mehr zu LODAS habe.


Das gibt es nur für die EEL-Bescheinigung, also wenn Fehlzeit "Krankengeld" ausgewählt wird. Bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat man da leider keine Möglichkeit.

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Thomas_Kahl
Meister
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Mist. Hatte ich befürchtet. 😀

MfG
T.Kahl
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boomboom
Meister
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Nachricht 30 von 65
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Hallo,

 

ich habe hier eine Krankenzeit mit Folgebescheinigung:

11.-22.1.

Arzt hat durchgängig gemeldet. Krankenkasse hat durchgängig hinterlegt.

DATEV sagte jetzt schon mehrfach: Handlungsbedarf am 17.1.

Erneute eAU-Abfrage.. immer noch Handlungsbedarf.

 

Was ist da los..?

 

Das Konzept ist schon nicht durchdacht.. wenn schon digital, dann sollte das Konzept auch den Kranken/Arbeitnehmer mit einbinden. Wenn das nicht geht, dann Papier ausdrucken, was seinen gewohnten Workflow geht--> Arbeitnehmer-> Arbeitgeber-> Lohnabrechnungsstelle

 

Die Nachweispflicht zur eAU fängt nicht bei der Lohnabrechnungsstelle an.. aber einigen Mandanten wird das so von Medien, Ärzten usw. suggeriert. Krankmeldung auf Zuruf ist doch 😤 

 

 

 

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letzte Antwort am 27.04.2023 14:36:24 von sonja
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