Hallo in die Runde,
ich habe mal eine blöde Frage, die bestimmt auch schon oft diskutiert wurde.
Wie hoch darf der Zuschuss zur privaten KV eines Gesellschafter-Geschäftsführers sein.
Immer 50 % von seinen Beiträgen, die er an die KV zahlen muss, aber nicht mehr als den maximal erlaubten Zuschuss anhand der BBG?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beherrschend ?
Ja, genau. Er wird SV-frei abgerechnet und der Zuschuss ist steuerpflichtig.
@_JuliaBorowski_ schrieb:Ja, genau. Er wird SV-frei abgerechnet und der Zuschuss ist steuerpflichtig.
In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Verpflichtung einen Zuschuss zu leisten.
Die Vergütung richtet sich also nach der Regelung im Geschäftsführeranstellungsvertrag.
... oder eines Gesellschafterbeschlusses!
Und immer vorlegen lassen und ablegen für den Fall der Fälle!
Da sind mir ja @K_Wolf und @durchschnittsbenutzer zuvor gekommen und sehe ich ebenso.
Eine behGesGesch ist sv-rechtlich betrachtet "Unternehmer" und damit hat er keinen Anspruch auf einen Zuschuss, wie in Arbeitnehmer üblich haben.
Alles was ihm bezahlt wird ist Gehalt und muss entweder im Anstellungsvertrag bzw. per Gesellschafterbeschluss IM VORAUS vereinbart/erklärt werden, da ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben ist.
Insofern kann man den Zuschuss dann zwar optisch in der Gehaltsabrechnung darstellen, aber an der Lohnart ändert sich nichts; dies böte sich indes an, wenn im Vertrag/Beschluss explizit aufgeführt ist, dass er noch einen PV-Zuschuss zum Gehalt erhält, der sich dann dann in der Abrechnung auch widerspiegelt.
In der Praxis vereinbart man in der Regel eine Gesamtausstattung als Gehalt (und ggf. Dienstwagen), welche alle Annehmlichkeiten des GesGesch abdecken muss/soll. Soll eine Erhöhung, aus welchen Gründen auch immer erfolgen, erfolgt dies immer per Beschluss; auch die Änderung eines Anstellungsvertrages.