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Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

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letzte Antwort am 20.02.2025 08:09:37 von floreana
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Michaela_100
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Liebe Community,

 

ich habe einen privat versicherten Gesellschafter Geschäftsführer der mir die Bescheinigung seiner KV über die Vorsorgeaufwendungen für 2022 vorlegt. Diesen Betrag habe ich an der betreffenden Stelle in Lohn und Gehalt erfasst. Die Eingabe hat allerdings keine Auswirkung auf die Berechnung der Lohnsteuer obwohl der erfasste und bescheinigte Betrag höher ist als die sonst anzuwendende Mindestvorsorgepauschale (Monatsbetrag). Warum ist dies so?? 

 

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


ich gehe mal davon aus, dass Sie mit der "betreffenden Stelle" den Eintrag des Basis-Krankenversicherungsschutzes unter Stammdaten | Sozialversicherung | Private Versicherung | "Monatlicher Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz" meinen.


Dieser Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz wird im Rahmen der Vorsorgepauschale bei der Steuerberechnung berücksichtigt und wirkt sich steuermindernd aus.


Der erfasste Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz wirkt sich nur dann aus, wenn die Mindestvorsorgepauschale überschritten wird. 


Wenn kein Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz erfasst wird, wird bei der Berechnung der Lohnsteuer für die Kranken- und Pflegeversicherung eine Mindestvorsorgepauschale als Jahresbetrag berücksichtigt.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1021612, Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren . Daneben möchten wir Sie auch noch besonders auf die Informationen im Kapitel 5 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei Selbstzahlern hinweisen.

Viele Grüße, Matthias Platz
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_JuliaBorowski_
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@Matthias_Platz 

 

Hallo Herr Platz, ich muss jetzt noch einmal blöd nachfragen, habe ich das richtig verstanden, dass ich die ausgewiesene Vorsorgepauschale auf dem Beitragsnachweis der privaten KK unter "Basis-Krankenversicherungsschutz" eintrage?

 

Nicht, dass ich das falsch mache und es im Nachgang Probleme gibt.

 

LG Julia

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
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Hallo Julia,


wie mein Kollege @Matthias_Platz bereits geantwortet hatte, erfassen Sie auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Private Versicherung | "Monatlicher Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz", den in der Bescheinigung gemäß Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung der privaten Krankenkasse ausgewiesenen monatlichen Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz (= Basistarif).


Der Wert entspricht in der Regel nicht dem Gesamtbeitrag und nicht der Vorsorgepauschale zur privaten Krankenversicherung.


Die Vorlage der Bescheinigung durch den Arbeitnehmer ist freiwillig. Legt der Mitarbeiter keine entsprechende Bescheinigung vor, lassen Sie dieses Feld leer.

Beste Grüße Gökhan Aras
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_JuliaBorowski_
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Hallo Herr Aras,

 

ich glaube meine Frage wurde nicht richtigt verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

 

Ich wollte wissen, wo ich die Vorsorgeaufwendungen eintrage.

 

Mein Mandant hat mir einen Beitragsnachweis über seine monatlich zu zahlende KV und PV vorgelegt, wo bei der KV die Gesamtsumme steht und darin enthalten die Vorsorgeaufwendungen.

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Vorsorgeaufwendungen sind u. a. die Arbeitnehmerbeiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Arbeitnehmerbeiträge ermitteln sich aus dem Gesamtbetrag minus dem AG-Zuschuss.

 

Die Vorsorgeaufwendungen an sich tragen Sie auf Mitarbeiterebene nicht ein. Diese werden automatisch vom Programm aufgrund der Erfassung des Mitarbeiters als privat krankenversichert berücksichtigt.

Beste Grüße Gökhan Aras
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_JuliaBorowski_
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Lieber Herr Aras,

 

in diesem Fall handelt es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer.

 

Er erhält einen steuerpflichtigen Zuschuss zu seiner KV/PV von der GmbH.

 

Ich wollte lediglich die Vorsorgeaufwendungen (wie oben ausgangs in diesem Thema beschrieben) hinterlegen, da sich der Betrag steuermindernd auswirkt.

 

Die Vorsorgeaufwendungen belaufen sich auf 975 €.

 

Wo trage ich diese ein?

 

_JuliaBorowski__0-1651050486248.png

 

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Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer wird die Vorsorgepauschale grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Einen expliziten Wert für die Vorsorgepauschale können Sie in Lohn und Gehalt nicht erfassen. Die Vorsorgepauschale wird nach dem amtlichen Programmablaufplan berechnet.


Die Vorsorgepauschale muss für alle nach Steuerklasse abgerechneten Arbeitnehmer bescheinigt werden, die nicht in der Gesetzliche Krankenversicherung versichert sind. Das betrifft nicht nur privat versicherte Arbeitnehmer, sondern auch sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer.


Prüfen Sie, ob unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Berechnungsgrundlagen der Haken Arbeitnehmer leistet Beiträge zu inländischer KV (Selbstzahler) aktiviert werden muss. Wird der Haken gesetzt, wird bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale im Rahmen der Steuerberechnung ein typisierter AN-Anteil für die Krankenversicherung berücksichtigt. Dies wirkt sich direkt in der Brutto/Netto-Abrechnung steuermindernd aus. Es wird kein Betrag in der Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt. 

 

Weitere Informationen finden Sie auch in den Dokumenten Gesellschafter-Geschäftsführer abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 2.2 und Zeile 28 in der Lohnsteuerbescheinigung detailliert erklärt (Beispiele für LODAS und Lohn und Gehalt).

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
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Liebe Frau Schönweis,

 

ich danke Ihnen für die Erklärung, dann mache ich das so, wie Sie es beschrieben haben.

 

Aber dann wäre doch Eintragung, so wie es die Userin Michaela_100 gemacht hat, nicht korrekt?

 

Da war ja die Ausgangssituation eine ähnliche.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


richtig, der Betrag der Vorsorgeaufwendungen entspricht normalerweise nicht dem monatlichen Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
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Das heißt dann was? Dass die Vorsorgeaufwendungen doch eingetragen werden müsen, da der Betrag deutlich höher ist?

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Nein, die Vorsorgepauschale/Vorsorgeaufwendungen können nicht mit einem bestimmten Betrag in Lohn und Gehalt eingetragen werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
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Liebe Frau Schöneweis,

 

das Häckchen wird doch allerdings nur bei AN gesetzt, wenn er freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse ist.

 

Nicht aber bei Gesellschaftern-Geschäftsführern, die privat versichert sind.

 

Ich habe jetzt lediglich unter "private Versicherung" den monatlich zu leistenden Beitrag erfasst.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Nina_Schöneweis, liebe Community,

 

ich rechne einen "normalen" Mitarbeiter (Einkommen > JAEG) mit LODAS ab und mir stellt sich diesselbe Frage:

 

Sind die von der privaten Krankenversicherung bescheinigten Vorsorgeaufwendungen (im Beispiel in Höhe von 696,80 € und 86,12 €) in LODAS einzutragen und wenn ja, an welcher Stelle?

 

lohnexperte_0-1738233723129.png

 

Sind meine derzeit gemachten Eingaben richtig?

 

lohnexperte_1-1738233852679.png

 

Falls die bescheinigten Vorsorgeaufwendungen aber an keiner Stelle einzutragen sind und abrechnungstechnisch keine Berücksichtigung finden (dürfen): Wozu werden dann diese Bescheinigungen der Vorsorgeaufwendungen zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren seitens der privaten KV überhaupt erstellt?

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @lohnexperte,

 

grundsätzlich finden Sie die Beträge für den Basis-Krankenversicherungsschutz in der Bescheinigung zu den Vorsorgeaufwendungen.

 

Diese und weitere Informationen zur Abrechnung einer privaten Krankenversicherung finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 5303171.

 

Sollte es bei den Beträgen Unklarheiten geben, wenden Sie sich zur Klärung bitte an die zuständige Krankenkasse.

 

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wicki04
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1. die Vorlage dieser Bescheinigung beim Arbeitgeber ist freiwillig. Diese ist für die persönliche Steuererklärung relevant. 

 

2. Die Bescheinigung kann eine Auswirkung auf die Höhe der Lohnsteuer vorweg im  Lohnsteuerabzugsverfahren haben. Das hat mit der eingebauten Mindestvorsorgepauschale, beim Abzug der Lohnsteuer was zu tun, die sich steuermindernd je nach Höhe der Kreankenversicherungsbeiträge und Steuerklasse auswirken kann. Wie gesagt, kann eingetragen werden und eine Auswirkung haben, muss aber nicht.

3. der Eintrag in Lodas ist richtig. Wenn man in dem Feld „Basiskrankenversicherungsschutz“ steht und auf die Direkthilfe ( das Fragezeichen ganz oben in der Menüleiste) geht, wird es glaube ich auch erklärt. 

 

KOB
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Vanessa_Mertel ,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Entgegen Ihrer Darstellung kann ich jedoch in der mri vorliegenden Bescheinigung den Begriff "Basis-Krankenversicherungsschutz" leider nirgends finden.

 

Und ich habe ein ungutes Gefühl, die beiden Begriffe "Basis-Krankenversicherungsschutz" einerseits (wie in der LODAS-Eingabemaske verwendet) und Vorsorgeaufwendungen anderseits (wie in der 

Bescheinigungen (der Krankenkasse) der Vorsorgeaufwendungen zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren verwendet) gleichzusetzen.

 

Handelt es sich dabei tatsächlich um Synonyme bzw. identische Werte? Falls ja, warum verwendet man dann so unterschiedliche Begriffe für ein und diesselbe Sachen bzw. verweist in der LODAS-Eingabemaske bzw. dem Anschreiben der Krankenkasse nicht netterweise in Klammern darauf?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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floreana
Fortgeschrittener
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Hallo. Kurz noch mal zu Punkt 2: LODAS: angenommen  der Wert Basiskrankenversicherungsschutz liegt bei 650 Euro. Dann muss es doch eine Auswirkung haben: da 50% des Wertes höher als die Mindestvorsorgepauschale (1.900 im Jahr, monatlich = 158,3) ist. Aber bei mir hat es keine  lohnsteuerliche Auswirkung auf der Abrechnung. Zudem habe ich gelesen, dass es die Mindestvorsorgepauschale gar nicht mehr gibt. Dieses Thema habe ich noch nie verstanden. Ich freue mich über Erläuterungen.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Dokument Berechnung der Vorsorgepauschale 2025, Tabellen zur Vorsorgepauschale 2025 (Anhang 😎 - Lexikon Lohn und Personal Kapitel 7 finden Sie die Beschreibung zum Basis-Krankenversicherungsschutz.

 

Aus der Beschreibung können Sie entnehmen, dass es sich dabei gleichzeitig um die Vorsorgeaufwendungen handelt.


Wir empfehlen Ihnen dennoch den Sachverhalt mit dem zuständigen Institut z. Bsp. Krankenkasse und Finanzamt zu klären.

Beste Grüße Betül Kilic
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Frau Kilic,

 

Das ist wirklich sehr sehr hilfreich. Haben Sie herzlichen Dank!

 

Zudem sagte mir eine Datev-Lodas Mitarbeiterin des Service Kanals, dass die privaten Basiskrankenversicherungsschutz-Vorrsorgeaufwendungen (langes Wort ;)) erst in den nächsten Monaten "greifen", dh dann, wenn die Mindestvorsorgepauschale überschritten wird. Das ist sehr interessant, weil das nirgendwo steht (?). Es ist also eine Jahresbetrachtung (?).

 

Viele Grüße 

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letzte Antwort am 20.02.2025 08:09:37 von floreana
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