Liebe Community, folgende Frage stellt sich mir: es handelt sich um einen MA, der im Jahr 2023 Januar und Februar beim Mandanten als Aushilfe gearbeitet hat (Verdienst voll sozialversicherungspflichtig); Beitragsbemessungsgrenze wurde nicht überschritten. Ab Juni wurde er wieder angestellt, mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze RV. Der Mitarbeiter behielt die gleiche Personalnummer mit neuem Zeitraum/Beginn-Datum. Nun aber verbeitragt das Programm Einmalzahlungen (ab Juni 2023) und zudem wendet es die Märzklausel im Januar 2024 an, weil es anscheinend die SV-Luft aus den Monaten Januar, Februar 2023 nutzt. Es handelt sich um sehr geringe Einmalzahlungen, deswegen ist es uns bisher nicht aufgefallen. Wäre eine Korrektur im Nachhinein dennoch möglich? z. B. mittels Eingabe von Werten bei Mitarbeiter - Sozialversicherung - Vorjahreswerte/Vorarbeitgeber Danke vorab!
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