Hallo, ich habe eine generelle Frage zur ZM, die mich schon länger beschäftigt: Wir arbeiten mit EÜR, dennoch melden wir unsere EU-Ausgangsrechnungen mit dem Datum der Rechnungsstellung (nach vereinbarten Entgelten), sowohl in den Umsatzsteurvoranmeldungen Zeile 41, Kz 21 als auch in der ZM. Angenommen: wir versenden eine EU-Rechnung nach Frankreich mit Rechnungsdatum 12. August 2018 und entsprechender USt-ID Nr., welche in der quartalsweisen ZM auch so angegeben wird. Der Rechnungsemfpänger zahlt diese Rechnung am 2. September und meldet diese Zahlung in seiner September Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 48, Kz 46 u. 47 (Konto Buchhaltung: 3123) - hier allerdings ohne USt-ID Nr. Würde das Finanzamt anhand dieser Meldungen die Beträge der beiden Länder einander zuordnen können, obgleich diese doch zu unterschiedlichen Zeiträumen gemeldet wurden? Bzw. erfolgt überhaupt eine solche Überprüfung? Bei unseren Betriebsprüfungen bisher nicht... Ich freue mich sehr über Hilfestellung/Anregungen.
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